Einzelfallbezogene Beratung auch für EU Bürgerinnen

https://www.ki-koeln.de/projekte/kim/case-management/

Die einzelfallbezogene Beratung im Rahmen des Case Management richtet sich in Köln schwerpunktmäßig an folgende Zielgruppen:

18 – 27 Jährige Unionsbürgerinnen 18 – 27 Jährige migrierte Personen ohne Zugang / Nicht-Wahrnehmung von Case Management Haushaltsangehörige Familienmitglieder der beiden obigen Gruppen sowie der Zielgruppe von Durchstarten in Ausbildung und Arbeit Migrierte Alleinerziehende 18 – 27 Jährige migrierte Menschen LSBTIQ
18 – 27 Jährige migrierte Menschen mit Behinderung
Die Teilnahme am Case Management ist freiwillig, kostenfrei und vertraulich.Die Ansprechpersonen für die Vermittlung in das Angebot sind:

Amt fuer Integration und Vielfalt

Kommunales Integrationszentrum – Koordination Case Management

Wir beraten in folgenden Sprachen:
Arabisch, Badini, Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Kurmancî, Mazedonisch, Persisch, Rumänisch, Serbokroatisch, Spanisch, Sorani, Türkisch, Ungarisch

Für weitere Sprachen arbeiten wir mit Sprachmittler*innen und Videodolmetschen – sprechen Sie uns gerne an!

Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e. V.
Liebigstr. 120b
50823 Köln

Katerina Daifoti

Tel.: 0221 / 800 12 10
E-Mail: kim@bfmf-koeln.de

Nippes

Zurück in die Zukunft e. V.
Neusserstr. 472
50733 Köln

Bärbel Künz

mobil: 0176 / 76 720 697
E-Mail: kim@zidz.org

Porz

Katholische Jugendagentur
Köln gGmbH
Wilhelmstraße 11
51143 Köln

Youssif Guargout

Stadtweite Beratung für migrierte Menschen mit Behinderung

Diakonie Michaelshoven e.V.
dia.Leben Michaelshoven gGmbH

Wolfram Buttschardt

mobil: 0151 / 407 841 92
E-Mail: kim@diakonie-michaelshoven.de

Kinderfreizeitbonus

Hier ein Hinweis auf den „Kinderfreizeitbonus“ der ab August an bestimmte Familien direkt ausgezahlt wird, ohne Anrechnung auf Sozialleistungen:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kinderfreizeitbonus-1927190

Beachtet bitte: „Die Zahlung geht an Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind, Anspruch auf Wohngeld oder den Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. 270 Millionen Euro stellt der Bund dafür zur Verfügung. Ausgezahlt werden soll der Freizeitbonus ab August. Die meisten Familien müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Allein Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen sowie Familien mit Sozialhilfe müssen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.“