Prof. Dr. Christine Langenfeld, Vorsitzende des Sachverständigenrats Deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), erklärt:
„Bei der Abschaffung der Optionspflicht zeigen sich deutliche Umsetzungsprobleme. Der Kompromiss im Koalitionsvertrag stellt den Gesetzgeber vor enorme Schwierigkeiten in der konkreten Gesetzesformulierung. Der Kompromiss, die doppelte Staatsangehörigkeit bei‚ hier geborenen und aufgewachsenen Kindern‘ zu akzeptieren, ist ein Einfallstor für Definitionsprobleme und Bürokratieaufbau. Unklar dabei ist vor allem die Frage, wie sich das ‚Aufwachsen in Deutschland‘ nachweisen lässt. Weiterlesen