Zu den Maßnahmen der Agenda 2010, mit denen die rot-grüne Bundesregierung vor über zehn Jahren den Arbeitsmarkt fit machen wollte, gehörten neue Regeln für die Arbeitnehmerüberlassung.
Wie sich diese Änderungen auf die Zufriedenheit von Leiharbeitern ausgewirkt haben, haben Henna Busk von der finnischen Universität Jyväskylä sowie Elke Jahn und Christine Singer vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung untersucht. Das Ergebnis: Bis 2002 sei die Überlassungsdauer gesetzlich auf maximal zwölf Monate beim selben Entleiher beschränkt gewesen, schreiben die Ökonominnen. Zudem galten das Synchronisations- und das Wiederbeschäftigungsverbot. Das heißt: Der Arbeitsvertrag mit der Leiharbeitsfirma musste länger dauern als der Einsatz beim Entleiher, Entlassung und anschließende Neueinstellung waren nur einmal erlaubt. 2002 – noch vor den Agenda-Reformen – wurde die zulässige Überlassungsdauer auf 24 Monate verlängert, nach zwölf Monaten waren Leiharbeiter beim Lohn den regulären Beschäftigten des Entleihers gleichzustellen. Weiterlesen