Zwangsaufkauf von Arztsitzen: Versorgungsforscher warnen vor den Folgen

Köln (08.04.2015) – Versorgungsforscher des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI) haben heute vor möglichen Folgen des Zwangsaufkaufs von Arztsitzen in überversorgten Regionen gewarnt, wie sie das geplante Versorgungsstärkungsgesetz vorsieht. Entsprechende Daten über den Versorgungsgrad mit Haus- und Fachärzten können ergänzt durch interaktive Karten und Tabellen unter www.versorgungsatlas.de abgerufen werden.

In ihrem jüngsten Bericht stellen die Versorgungsforscher des ZI dar, wo und wie viele Vertragsarztsitze der unterschiedlichen Fachgruppen aufgekauft werden müssten, wenn die Zulassungsausschüsse keine Ausnahmen von den geplanten gesetzlichen Neure­gelungen zuließen. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass ab einem Versorgungsgrad von 110 % die Zulassungsausschüsse vor Ort prüfen müssen, ob ein frei werdender Vertragsarztsitz aus Versorgungsgründen neu besetzt werden muss. Ist das nicht der Fall, muss die Kassenärztliche Vereinigung (KV) den Sitz zum Verkehrswert aufkaufen und stilllegen.25.000 Arztsitze könnten entfallen

Nach dem simulierten Worst-Case-Szenario des ZI müssten rund 25.000 Sitze von Vertragsärzten und -psychotherapeuten (Vollzeitäquivalente) entfallen, wenn die Aufkauf-Regelung ausnahmslos angewendet würde. Das entspricht 18% aller Vertragsarzt- und –psychotherapeutensitze. Besonders betroffen wären nach der Analyse der Versorgungsforscher die fachärztlich tätigen Internisten. Hier könnten 50% der Sitze wegfallen. Von dem Abbau seien aber nicht nur in der Regel gut versorgte städtische Regionen betroffen, sondern auch ländliche, in den heute bereits über Versorgungsengpässe geklagt werde, warnen die ZI-Forscher.

Aus den Daten des Bundesarztregisters der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gehe zudem hervor, dass rund 25% der berufstätigen Vertragsärzte und –psychotherapeuten 60 Jahre und älter seien. Ein erheblicher Anteil der derzeit Niedergelassenen werden folglich in absehbarer Zeit die eigene Praxis übergeben wollen. Vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung intendierten Abbaus von Überversorgung müssten die Zulassungsausschüsse bereits innerhalb der nächsten zwei Jahre rund 10.000 Sitze aus der Versorgung nehmen.

Medizinische Versorgungszentren werden bevorzugt

Die Versorgungsforscher rechnen deshalb mit erheblichen Veränderungen in der Versorgungsstruktur, die die Patienten bereits kurzfristig zu spüren bekommen. Die Ergebnisse zeigten insbesondere, dass die von der Politik intendierte Stärkung des ländlichen Raums durch einen Abbau vermeintlicher Überversorgung in städtischen Regionen wenig realistisch sei.

So existiere beispielsweise bei den fachärztlichen Internisten kein Planungsbereich, der einen Versorgungsgrad von weniger als 110% aufweise. Dem Praxisaufkauf stünden mithin keine Möglichkeiten der Neuniederlassung gegenüber. Selbst bei den Hausärzten stünden den 2.218 Ärzten oberhalb der Sperrgrenze nur 2.118 mögliche neue Arztsitze gegenüber. Die Forscher des ZI kritisieren außerdem, dass die geplante Aufkaufregelung einseitig Medizinische Versorgungszentren bevorzugt, da deren Sitze nicht infrage gestellt würden.

Das ZI erneuerte zudem seine Forderung, die Berechnungsgrundlage für die Bedarfsplanung, eine in den 1990er Jahren eingefrorene Verhältniszahl, auf den Prüfstand zu stellen, da sie den heutigen Versorgungsbedarf nur unvollständig berücksichtige. Zwar könne seit der Überarbeitung der Bedarfsplanungs-Richtlinie Ende 2012 die Veränderung der demografischen Struktur der Bevölkerung berücksichtigt werden und auf Landesebene von der Richtlinie abgewichen werden.

„Um aber beurteilen zu können, ob tatsächlich eine Über- oder Unterversorgung vorliegt, müssen aus Sicht der Versorgungsforschung neben der Altersstruktur der Bevölkerung auch weitere Faktoren berücksichtigt werden: Dazu zählen zum Beispiel die Verteilung und Häufigkeit von Erkrankungen und die Sozialstruktur“, sagte der Leiter des Versorgungsatlas, Jörg Bätzing – Feigenbaum.

Union rückt von Aufkaufpflicht bei einer Überversorgung von 110 % ab

Ebenso müsste die örtliche Arbeitsteilung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung berücksichtigt werden. „Wenn die Menschen in einer Region sehr häufig im Krankenhaus behandelt werden, gilt dies international als ein Zeichen dafür, dass in der ambulanten Versorgung Ärzte fehlen, welche die Einweisung hätten verhindern können“, erklärte ZI-Leiter Dominik von Stillfried. „Darum sagt der ausgewiesene Versorgungsgrad wenig darüber aus, ob aufgrund des Versorgungsbedarfs vor Ort eine höhere oder niedrigere Arztzahl begründet wäre.“

Das ZI besteht als Forschungsinstitut seit 1973. Träger sind die KVen und die KBV. © HK/aerzteblatt.de

Quelle: www.aerzteblatt.de

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