Es ist ein Wettlauf mit der Zeit: Ab August 2013 werden alle Kleinkinder, die mindestens ein Jahr alt sind, einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter haben. Wird er nicht erfüllt, drohen den Kommunen Klagen. Die Bundesregierung war zunächst davon ausgegangen, dass zur Einlösung der gesetzlichen Betreuungsgarantie 750.000 Plätze für Kleinkinder unter drei Jahren erforderlich seien.
Die bislang vorhandenen Kapazitäten liegen weit darunter: Im März 2012, so die derzeit aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes, konnten lediglich 558.000 Kinder dieser Altersgruppe betreut werden. Obwohl der Ausbau also den Plänen noch deutlich hinterhinkt, berät der Bundestag heute in zweiter und dritter Lesung über Mittel für 30.000 zusätzliche Weiterlesen




