Die KVB erweitert ihr Alkoholverbot: Ab dem 1. September ist das Trinken von Bier, Wein oder Schnaps nicht nur in den Fahrzeugen, sondern auch auf den U-Bahnsteigen untersagt. Wer sich nicht daran hält, wird zu Kasse gebeten. Laut KVB entspricht man damit „einem eindeutigen Kundenwunsch„.
Von Cora Finner
Beim Warten auf Bus und Bahn noch schnell ein Bierchen an der Haltestelle. Das kann schon bald teuer werden. Denn ab dem 1. September führen die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) ein sogenanntes „Alkoholkonsumverbot“ ein. „Das gilt nicht nur in allen Bus- und Bahn-Linien im Weiterlesen




