Alleinerziehende mit einem Kind erhalten ab sofort einen um 600 Euro höheren Steuerfreibetrag. Künftig können sie damit bei ihrer Steuererklärung 1.908 Euro geltend machen. Für jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind steht ihnen nun ein Betrag von 240 Euro je Kalenderjahr zu.
Das entsprechende Gesetz ist in Kraft getreten und gilt für das gesamte Jahr 2015. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Kind müssen keine Anträge stellen, denn bei ihnen wird der erhöhte Entlastungsbetrag automatisch beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber über die Steuerklasse II berücksichtigt und zwar in voller Höhe mit der Dezemberabrechnung. Weiterlesen