Pressemitteilung des Bundeswahlleiters Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes
WIESBADEN – Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, können im Ausland lebende Deutsche an der Bundestagswahl am 22. September 2013 teilnehmen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für Wahlberechtigte erfüllen und einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben. Zum Teil bieten die Botschaften und Konsulate der Bundesrepublik Deutschland an, die Beförderung der Briefwahlunterlagen zu übernehmen. Nähere Informationen erhalten im Ausland lebende Weiterlesen