SVR: positive Bilanz nach einem Jahr Blue Card – sie muss aber im Ausland noch bekannter gemacht werden

Mit der Blue Card und der seit dem 1. Juli 2013 geltenden neuen Beschäftigungsverordnung hat die Bundesregierung das Zuwanderungsrecht grundlegend erneuert. Nach der Blue Card, die den Zuzug für Akademiker fast ohne Einschränkungen ermöglicht, erleichtert die neue Beschäftigungsverordnung den Zuzug nichtakademischer Fachkräfte, die in Mangelberufen wie z.B. als Krankenpfleger arbeiten. Damit hat die Bundesregierung die Empfehlungen des SVR zur Zuwanderungssteuerung nahezu vollständig umgesetzt.

„Die Gesetze sind gut, aber sie sind im Ausland noch zu wenig bekannt gemacht worden“, erklärte Prof. Dr. Christine Langenfeld, Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) in Berlin, am 31. Juli 2013. „Es fehlt ein modernes Zuwanderungsmarketing.“

Das gelte auch für das ‚Mini-Punktesystem‘, das zeitgleich mit der Blue Card eingeführt worden ist: Ausländische Akademiker können ein halbes Jahr lang in Deutschland einen Job zu suchen, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren (§ 18c Aufenthaltsgesetz). „Damit wurde erstmals das einwanderungspolitische Dogma ‚Keine Zuwanderung ohne Arbeitsvertrag‘ durchbrochen“, sagte Langenfeld. „Auch für diese Innovation muss verstärkt die Werbetrommel gerührt werden.“

„Die Bundesregierung verhält sich viel zu defensiv. Wir brauchen eine offensive Informationskampagne im Ausland, die aktiv über die rechtlichen Möglichkeiten informiert. Dabei muss auch vermittelt werden, dass ausländische Fachkräfte in Deutschland willkommen sind“, sagte Langenfeld.

Der Imagewandel vom ‚Nichteinwanderungsland‘ zum weltoffenen Einwanderungsland müsse aktiv vorangetrieben werden. „Die neuen Regelungen gehören ins Schaufenster und nicht unter den Ladentisch.“

Quelle: www.svr-migration.de

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