Stadt Bonn benötigt für Flüchtlinge zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Unterbringung, die Registrierung, die Versorgung und die Betreuung von Flüchtlingen stellt die Bundesstadt Bonn seit Monaten vor enorme Herausforderungen. Um diese weiterhin angemessen bewältigen zu können, benötigt die Stadtverwaltung auch zusätzliches Personal. Daher wird der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 28. Januar über eine Vorlage entscheiden, die die befristete bzw. unbefristete Einstellung von bis zu weiteren 58 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorsieht. Insgesamt beläuft sich der zusätzliche Personalbedarf seit Mitte 2015 bisher auf etwa 126 Stellen.

Die Zahl der durch die Stadt untergebrachten Asylsuchenden ist innerhalb eines Jahres um 416% gestiegen – von 823 (Anfang 2015) auf 3431 Flüchtlinge (Anfang 2016). Mittlerweile kümmert sich die Stadt um 3570 Flüchtlinge und muss weiterhin damit rechnen, im Schnitt 150 Menschen pro Woche zur Unterbringung vom Land NRW zugewiesen zu bekommen.

„Die Fachbereiche setzen sich mit großem Engagement und beständigem Einsatz für die menschenwürdige Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber und Flüchtlinge ein. Allerdings sind aufgrund der steigenden Zahl an Asylbewerbern und Flüchtlingen die Herausforderungen mit dem derzeit vorhandenen Personal nicht mehr zu leisten“, beschreibt die Verwaltung die Situation. Durch bereits erfolgte Einstellungen, interne Umsetzungen und dem Einsatz von Nachwuchskräften sind die personellen Kapazitäten in den besonders betroffenen Fachdienststellen wie Ausländeramt oder Sozialamt bereits im Umfang von 68 Stellen vorläufig aufgestockt worden. Zusätzlich wird die Verwaltung die eigenen Nachwuchskräfte des mittleren und gehobenen Dienstes, die im Sommer ihre Ausbildung beenden werden, frühzeitig insbesondere auf die Ämter verteilen, die sich um die Flüchtlinge und deren Unterbringung kümmern.

Den Beamten im Ruhestand ist angeboten worden, vorübergehend eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben. Aber dennoch wird weiteres Personal benötigt. Konkret sollen maximal 35 unbefristete und befristete Verwaltungsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter des gehobenen und mittleren Dienstes eingestellt werden. Darüber hinaus sollen 14 Sozialarbeiterinnen und –arbeiter für das Jugendamt, fünf für das Sozialamt, zwei für das Schulamt und zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter für die Stabsstelle Integration (alles befristete Einstellungen) gefunden werden.

Neben den genannten 126 Stellen, die im Haushalt bzw. Stellenplan geführt werden, benötigt das Städtische Gebäudemanagement (SGB)  5 zusätzliche Stellen, die über den Wirtschaftsplan abzubilden sind. Durch befristete Abordnungen ist bereits eine erste Unterstützung für den entstehenden Mehrbedarf beim SGB erfolgt. Darüber hinaus sind zur Umsetzung der im Wirtschaftsplan beinhalteten baulichen Maßnahmen 10 weitere Stellen notwendig. Diese zusätzlichen zehn Stellen sollen auch zur Unterstützung der baulichen Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung herangezogen werden.

Quelle: www.integration-in-bonn.de

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