Projektaufruf „NRW hält zusammen – für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“

Das Sozialministerium startet ein mit vier Millionen Euro ausgestattetes Programm zur Armutsbekämpfung in den Kommunen. „Damit fördern wir Modellprojekte und Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die in benachteiligten Stadtteilen leben. Wir wollen ihre Chancen auf Teilhabe und ihre Lebensperspektiven verbessern“, sagte Sozialminister Guntram Schneider. „Es geht um bessere Zugänge zu Beratungs-, Bildungs- und Gesundheitsangeboten“, so der Minister weiter, „aber auch um die Übergänge zwischen einzelnen Lebensphasen, wie etwa von der Schule in Ausbildung und Beruf.“

Zum Ende 2013 waren rund 1,93 Millionen Menschen und damit gut jede zehnte Person in NRW auf Leistungen der Mindestsicherung (vor allem Hartz IV und Sozialhilfe) angewiesen. Der Anteil von Personen mit Bezug von Mindestsicherungsleistungen ist von 10,7% Ende 2012 auf 11,0% Ende 2013 gestiegen.„Sorgen macht mir vor allem die Verfestigung von Armut und sozialer Ausgrenzung“, so Schneider. „Die soziale Spaltung nimmt trotz positiver Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt zu. Und für die Betroffenen wird es immer schwieriger, sich wieder aus ihren prekären Lebensverhältnissen zu lösen. Dies gilt leider auch für Kinder und Jugendliche, die nicht nur in jungen Jahren Armut erleben, sondern auch später zunehmend in prekären Lebenslagen verbleiben.“ Dieser Entwicklung will die Landesregierung mit ihrer Landesinitiative „NRW hält zusammen – für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“ und dem aktuellen gleichnamigen Projektaufruf entgegentreten.

Die Förderhöchstgrenze beträgt je Kreis beziehungsweise kreisfreier Stadt insgesamt 75.000 Euro für das laufende Jahr. Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte, Kreise, kreisangehörige Gemeinden, Träger der Freien Wohlfahrtspflege und weitere Akteure, wie Kirchen- und Moscheegemeinden, Sozialverbände, Gewerkschaften, Selbsthilfegruppen, Sport- und Kulturvereine, Integrationszentren und -agenturen, Migrantenselbstorganisationen und Familienbildungsstätten. Antragsschluss ist der 12. Juni 2015.

Quelle: www.mais.nrw.de

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