Pflegeversicherung wird reformiert

Menschen mit Demenz erhalten zukünftig mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung. Nach dem Beschluss des Bundestages stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung zu.

Damit wird die Situation hilfebedürftiger Demenzkranker deutlich verbessert. Zugleich werden Angehörige und Familien entlastet.

Demenzkranke profitieren sofort

Zum ersten Mal erhalten Menschen mit Demenz, die bisher kaum oder gar nicht berücksichtig wurden, Leistungen der Pflegeversicherung. Angehörige und Pflegebedürftige haben in Zukunft mehr Wahlfreiheiten, um die Pflege an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen, so Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. Zudem werde die pflegerische Versorgung weiterentwickelt, so Bahr weiter.

Ambulant vor stationär

Solange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben können – das wünschen sich die meisten älteren Menschen. Wird die Vergesslichkeit größer, ist eine vertraute Umgebung besonders wichtig für die eigene Orientierung.

Deshalb stärkt die Pflegereform der Bundesregierung den Grundsatz ambulant vor stationär. Dazu gehört, dass Pflegebedürftige zukünftig zwischen Leistungen und Zeiteinheiten frei wählen können. Mit dem Pflegedienst kann vereinbart werden, ob die Zeit für einen Spaziergang oder zur Körperpflege genutzt werden soll.

Pflegedienste sollen künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch die Leistung Betreuung anbieten, die sich speziell an Demenzerkrankte richtet, sagte Bahr. Außerdem werden neue Wohnformen gefördert. Zum Beispiel können Wohngruppen bis zu 200 Euro für die Einstellung einer Pflegekraft erhalten.

Pflegende Angehörige werden unterstützt

In unserer immer älter werdenden Gesellschaft steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen weiter an: Heute sind es circa 2,4 Millionen Menschen, in wenigen Jahrzehnten werden es über 4 Millionen sein. Auch die Zahl der Demenzkranken – derzeit 1,4 Millionen – wird deutlich ansteigen.

Viele Jahre lang liegt die Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige in der Familie. Die Bundesregierung unterstützt deshalb pflegende Angehörige. Sie können leichter als bisher die Pflege unterbrechen. Die Auszeit kann zum Beispiel für eine Reha-Maßnahme genutzt werden. Das soll besonders gefördert werden.

Finanzierung langfristig sichern

Die Bundesregierung sorgt zum ersten Mal dafür, dass der besondere Unterstützungsbedarf von Menschen mit Demenz in der Pflegeversicherung berücksichtigt wird. Bislang werden diese Hilfen durch die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichend abgedeckt.

Das Gesetz sieht deshalb vor, dass ab 2013 der Beitragssatz für die Pflegeversicherung um 0,1 Prozent angehoben wird. Gleichzeitig soll der Einstieg in eine freiwillige private Vorsorge erfolgen. Mit einer staatlichen Zulage von 60 Euro im Jahr soll der Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung auch für Menschen mit geringem Einkommen möglich werden.

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Mehr Geld für Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfänger

Die Sozialhilfe und die Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung erhöhen sich zum 1. Januar 2013. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt monatlich acht Euro mehr. Auch Arbeitslosengeld-II-Empfänger erhalten mehr.

Das Bundeskabinett brachte den entsprechenden Verordnungsentwurf auf den Weg. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Das ist im Gesetz über die Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten (SGB II) und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) festgelegt.

Regelbedarfe steigen unterschiedlich

Die Regelbedarfe erhöhen sich zum 1. Januar 2013 um 2,26 Prozent.

Ein alleinstehender Erwachsener erhält monatlich 382 Euro Grundsicherung, 2012 waren es 374 Euro, 2011 demgegenüber 364 Euro. Die Fortschreibung gilt auch für Langzeitarbeitslose, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II beziehen.

Die Regelbedarfsstufen für die sonstigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft steigen zum 1. Januar 2013 anteilig. Erstmals erhöhen sich auch die Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche. Diese waren seit dem Inkrafttreten der neuen Regelbedarfsermittlung zum 1. Januar 2011 nicht angepasst worden.

Regelbedarfe im Jahr 2013 gegenüber 2012

Regelbedarfsstufe 1 – Alleinlebende: 382 Euro (8 Euro mehr)

Regelbedarfsstufe 2 – Paare/Bedarfsgemeinschaften: 345 Euro (8 Euro mehr)

Regelbedarfsstufe 3 – Erwachsene im Haushalt anderer: 306 Euro (7 Euro mehr)

Regelbedarfsstufe 4 – Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren: 289 Euro (2 Euro mehr)

Regelbedarfsstufe 5 – Kinder von 6 bis unter 14 Jahren: 255 Euro (4 Euro mehr)

Regelbedarfsstufe 6 – Kinder von 0 bis 6 Jahre: 224 Euro (5 Euro mehr)

Anpassung erfolgt nach statistischen Berechnungen

Die Anpassung errechnet sich aus einem Misch-Index. Dieser orientiert sich zu 70 Prozent an der Preisentwicklung für regelsatzbetreffende Güter und Dienstleistungen. 30 Prozent errechnen sich aus der Nettolohnentwicklung. Für die neuen Regelbedarfsstufen ab 1. Januar 2013 wurde hierbei der Zeitraum von Juli 2011 bis Juni 2012 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres zugrunde gelegt.

Bund beteiligt sich an den Ausgaben der Länder und Kommunen

Durch die Fortschreibung entstehen im Bereich des SGB XII-Sozialhilfe jährlich Mehrausgaben von insgesamt rund 103 Millionen Euro. Das sind rund 19 Millionen Euro für die Hilfe zum Lebensunterhalt und rund 84 Millionen Euro für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Auf die Länder und Kommunen kommen im Jahr 2013 insgesamt 40 Millionen Euro dieser Mehrausgaben zu. Die 19 Millionen Euro auf die Hilfe zum Lebensunterhalt sind von ihnen in voller Höhe selbst zu tragen. Dazu kommen 21 Millionen Euro auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Nach geltendem Recht beteiligt sich der Bund an den Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab dem Jahr 2013 mit 75 Prozent. Folglich trägt der Bund 63 Millionen Euro.

Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von 330 Millionen Euro im Jahr 2012. Davon trägt der Bund 315 Millionen Euro. 15 Millionen Euro entfallen auf die Kommunen.

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Deutsche Universitäten immer attraktiver

Immer mehr junge Menschen entscheiden sich für ein Studium in Deutschland – das belegen neue Zahlen des Statistischen Bundesamts.

2011 erwarben 38.300 Absolventen mit ausländischer Staatsangehörigkeit einen Hochschulabschluss. Das waren acht Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Die Zahlen belegen: Deutschland wird attraktiver für junge Menschen, die sich für ein Studium im Ausland entscheiden.

Nie zuvor erreichten so viele ausländische Absolventinnen und Absolventen einen akademischen Abschluss in Deutschland – sie stellen damit fast zehn Prozent aller Hochschulabsolventen.

Viele der ausländischen Studierenden kamen eigens für ihr Studium nach Deutschland. Nur rund 21 Prozent legten bereits in Deutschland ihren Schulabschluss ab.

Die größte Gruppe der ausländischen Absolventinnen und Absolventen kommt mit rund 13 Prozent aus China, sieben Prozent sind türkische und fünf Prozent russische Staatsbürger.

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