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Distomo – 10. Juni 1944 – Vortrag und Bericht

Ein Massaker – wie es ein Land auch nach 100 Jahren noch im Gedächtnis behält, von Jürgen Rompf

Dienstag, 2. Oktober 2012, 19:30 Uhr, Köln

Ort: Allerweltshaus, Körnerstr. 77-79, 50823 Köln

Am 10. Juni 1944 fand, während der deutschen Besatzungszeit in Griechenland, in dem griechischen Ort Distomo eines der schrecklichsten Massaker, statt. 218 Einwohner wurden auf grausamste Art ermordet.

Alljährlich gedenken die Menschen in Distomo am 10. Juni der Opfer dieses Tages. Sie haben ihre eigenen Formen des Gedenkens, Erinnerns und der Trauer gefunden. Höhepunkt ist das zentrale Totengedenken an der Gedenkstätte von Distomo: „…dort, nicht in den nahe gelegen delphischen Ruinen wird uns die Wahrheit über die deutsche Geschichte übergeben.“

Kostenbeitrag: frei (um eine Spende wird gebeten)

Veranstalter: POP-Initiativgruppe-Griechische-Kultur e.V

Internet: www.distomo-griechenland.de

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Flüchtlinge und Menschen ohne Aufenthaltsstatus

Handlungsempfehlungen des Beirats der Integrationsbeauftragten
Beschlossen bei der Beiratssitzung am 24. September 2012

Integrationsbeirat fordert rechtliche Verbesserungen für Flüchtlinge und Menschen ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland

Der Beirat für Integration fordert umfassende rechtliche Verbesserungen für in Deutschland lebende Flüchtlinge und Menschen ohne Aufenthaltsstatus. In einem Beschluss spricht sich der Beirat für eine gesetzliche stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für alle langjährig Geduldeten aus. Weitere Punkte sind u.a. eine möglichst frühe Möglichkeit zur Teilnahme an einem Integrationskurs für alle Einwanderer sowie ein genereller Zugang zum Arbeitsmarkt für alle in Deutschland lebenden Ausländer spätestens nach sechs Monaten. Für Menschen ohne Aufenthaltsstatus fordert der Beirat einen gesicherten Zugang zu medizinischer Versorgung.

Die vom Beirat beschlossenen Handlungsempfehlungen sind von einer Arbeitsgruppe des Gremiums unter Leitung von Donata Freifrau Schenck zu Schweinsberg erarbeitet worden. Vorsitzende des Beirats ist Staatsministerin Maria Böhmer:

“Der Beschluss des Beirats steht für ein neues Denken und den Paradigmenwechsel in der Integrationspolitik: Es gilt, die Leistungen aller Menschen in unserem Land auch unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus anzuerkennen. Mit Nachdruck unterstütze ich die Forderung nach einer gesetzlichen stichtagunabhängigen Bleiberechtsregelung. Für gut integrierte geduldete Jugendliche und Heranwachsende haben wir im vergangenen Jahr bereits ein eigenständiges, stichtagsunabhängiges Bleiberecht eingeführt. Das ist ein großer Fortschritt! Daran gilt es jetzt, mit einer generellen stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung anzuknüpfen. Wer sich mit ganzer Kraft um die Sicherung des Lebensunterhalts bemüht, sollte eine dauerhafte Perspektive in unserem Land erhalten. Integrationsleistungen anzuerkennen, steht für unseren Grundsatz des Forderns und Förderns, betont Staatsministerin Böhmer.

Menschen in der Illegalität leben in ständiger Furcht. Schwangere Frauen und Kranke trauen sich nicht zum Arzt. Neugeborene erhalten keine Geburtsurkunde, Kinder gehen nicht in die Kita oder in die Schule, Krankheiten werden verschleppt. Dies verstößt gegen das Gebot der Menschenwürde. Um diesen Menschen ein würdevolles Leben zu ermöglichen, müssen zum Beispiel die Übermittlungspflichten an die Ausländerbehörden eingeschränkt werden, sagt Donata Freifrau Schenck zu Schweinsberg, Vizepräsidentin des Deutschen Roten Kreuzes. Wichtig sei bei Kindern vor allem das Erlernen der deutschen Sprache vom ersten Tag an und ein möglichst früher Zugang zu Schule und Ausbildung.

Gesetzliche stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung

Eine gesetzliche, stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für alle langjährig Geduldeten, die Integration anerkennt und humanitäre Aspekte großzügig berücksichtigt, ist eine der Handlungsempfehlungen. Der Beirat spricht sich dafür aus, dass für das Aufenthaltsrecht die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts der Familie bzw. das nachweisliche Bemühen hierum ausreicht. Als Grund wird genannt, dass die Betroffenen oft jahrelang vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden bzw. als gering Qualifizierte wenig verdienen.

Zugang zu Integrationskursen so früh wie möglich

Von entscheidender Bedeutung ist laut Beirat der frühe Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache von Anfang an- auch für Asylsuchende, Geduldete und Menschen mit humanitärem Aufenthalt: Die gute Kenntnis der deutschen Sprache ist nicht nur Voraussetzung für eine spätere Ausbildung oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland, sie erleichtert auch die von Anfang an erforderliche Kommunikation mit Behörden, Ärzten und im Alltag. Der Zugang zu Integrationskursen sollte aus diesem Grund allen Einwanderern so früh wie möglich offen stehen.

Schnellerer Zugang zum Arbeitsmarkt

Eine weitere zentrale Forderung ist, dass allen in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern der Zugang zum Arbeitsmarkt spätestens nach sechs Monaten ermöglicht wird. Die Rahmenbedingungen für die in den 1980er und frühen 1990er Jahren eingeführten Arbeitsverbote für neu einreisende Ausländer hätten sich verändert: Ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt für alle Ausländerinnen und Ausländer hätte mehrere positive Auswirkungen: die Möglichkeit für die Betroffenen, ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern sowie die bessere Integration in unsere Gesellschaft.

Verbesserungen für Menschen ohne Aufenthaltsstatus

Für Menschen ohne Aufenthaltsstatus soll der Zugang zur medizinischen Regelversorgung gewährleistet sein. Das bedeutet auch, dass die entsprechenden Übermittlungspflichten aufgehoben werden müssen. Es soll sichergestellt werden, dass Schwangere in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität ohne Risiken für Mutter und Kind die notwendige medizinische Versorgung erhalten und sie ohne Furcht vor Statusaufdeckung entbinden können. Für Kinder und Jugendliche ohne Aufenthaltsstatus sollen laut Beirat „gleiche Chancen wie für deutsche oder sich mit gesichertem Aufenthaltsstatus in Deutschland aufhaltende Kinder und Jugendliche realisiert werden. Deshalb soll für alle Kinder der Zugang zu Kita und Schule bundesweit erleichtert werden.

Den ausführlichen Beschluss des Beirats zu Flüchtlingen und Menschen ohne Aufenthaltsstatus erhalten Sie zum Download hier (pdf).

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Chance für Fachkräftenachwuchs


Neues Sonderprogramm soll ab 2013 junge Menschen aus EU-Staaten unterstützen, eine Ausbildung oder Beschäftigung aufzunehmen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales startet im Januar 2013 gemeinsam mit der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein Sonderprogramm, das ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus EU-Staaten eine berufliche Perspektive in Deutschland bieten soll. Das Programm gliedert sich in zwei Phasen: Zunächst werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in ihrem Herkunftsland in Orientierungs- und Sprachkursen auf eine Ausbildung bzw. Tätigkeit in Deutschland vorbereitet. In einem zweiten Schritt werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf entsprechende freie Plätze vermittelt. Um die Sprachbarriere dauerhaft zu überwinden, können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch nach der Vermittlung weiterhin Sprachkurse besuchen. Für das auf zwei Jahre ausgelegte Programm stehen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis zu 40 Mio. Euro p.a. zur Verfügung. In Kürze werden Bundesarbeitsministerium, BA und ZAV mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) über die konkreten Umsetzungsschritte sprechen.

Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen:

„Schon heute können jedes Jahr Zehntausende Ausbildungsplätze in Deutschland nicht besetzt werden. Gleichzeitig bekommen im Süden Europas viele junge Menschen trotz guter Abschlüsse in ihrer Region keine Chance. Wir können beide Probleme angehen: Solidarität üben und den jungen Menschen eine berufliche Perspektive bieten und gleichzeitig dem Mangel an qualifizierten Fachkräften hierzulande entgegenwirken. Da auf dem europäischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Freizügigkeit herrscht, ist die Sprachbarriere das größte Hindernis. Das räumen wir jetzt beiseite.“

Während Deutschland weiterhin einen stabilen Arbeitsmarkt und die geringste Arbeitslosenquote unter Jugendlichen in der EU vorweisen kann, sind junge Menschen etwa in Spanien, Griechenland oder Italien weitaus stärker von Arbeitslosigkeit betroffen. So liegt in Spanien und Griechenland die Arbeitslosenquote junger Menschen unter 25 Jahren bei über 50 Prozent, in Italien liegt sie bei rund 35 Prozent.

In einigen Branchen und Regionen Deutschlands fehlen bereits heute qualifizierte Fachkräfte. Um diesem Trend entgegenzuwirken und den Fachkräftebedarf für den Wirtschaftsstandort Deutschland langfristig zu sichern, haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Fachkräfte-Offensive gestartet.

Weitere Informationen über Initiativen und Maßnahmen im Rahmen der Fachkräfte-Offensive finden Sie unter:

www.fachkraefte-offensive.de

www.bmas.de

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Deutscher Archivtag

Europas größter nationaler Archivkongress und größte nationale Archivmesse gastieren in Köln Vom 26. bis 29. September 2012 findet erstmals in seiner über 100jährigen Kongressgeschichte der Deutsche Archivtag in Verbindung mit der Fachmesse ARCHIVISTICA in Köln statt.

Unter dem Rahmenthema Kulturelles Kapital und ökonomisches Potential – Zukunftskonzepte für Archive diskutieren Archivarinnen und Archivare aus dem In- und Ausland die Zukunft des Archivwesens und stellen sich den Herausforderungen der Informationsgesellschaft. Ein besonderer Schwerpunkt des Fachkongresses wird die Vorstellung von Lösungen, wie Archive im digitalen Zeitalter ihre Informationen kundenfreundlich präsentieren können, sein.

Die Fachmesse ARCHIVISTICA 2012 ist öffentlich zugänglich, der Eintritt ist frei.

Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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