Er sprach kaum Deutsch, deshalb sollte ein kurdischer Patient nicht auf die Warteliste für ein Spenderherz. Nun kämpft er um Entschädigung – und hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Erfolg errungen.
Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Herzpatienten stattgegeben. Dem Kurden, der wegen schlechter Deutschkenntnisse kein Spenderherz bekommen sollte, war Prozesskostenhilfe versagt worden. Doch die Entscheidung der Klinik war möglicherweise diskriminierend, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss folgt (Aktenzeichen: 1 BvR 274/12).
Die Klinik hatte argumentiert, ohne ausreichende Deutschkenntnisse sei die erforderliche Weiterlesen