NRW-Justizminister Thomas Kutschaty freute sich, dass der Bundesrat in seiner am 03.Mai Sitzung die von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Initiative zum Thema „Abgeordnetenbestechung“ mit großer Mehrheit beschlossen hat. „Der Bundesrat sendet ein klares Signal an den Bundestag: Null Toleranz gegenüber Intransparenz und Korruption!“ so Kutschaty.
Hintergrund der Bundesratsinitiative ist die UN-Konvention gegen Korruption vom 31. Oktober 2003. Danach ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB) deutlich zu verschärfen. Derzeit können immaterielle Vorteile und Zuwendungen an Dritte genauso straffrei entgegengenommen werden, wie Zahlungen an Verwandte oder Sportvereine. Hier ist der Umgehung des Straftatbestands Tür und Tor geöffnet. Aber auch so genannte „Dankeschön-Spenden“, also Zuwendungen, die nach einer Abstimmung im Parlament gezahlt werden, Weiterlesen




