Ob die Hartz-IV-Sätze tatsächlich das sozio-kulturelle Existenzminimum sichern, ist zweifelhaft – auch nachdem die Bundesregierung das Berechnungsverfahren auf Druck des Bundesverfassungsgerichts geändert hat. Das zeigen Zwischenergebnisse aus einem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschungsprojekt.
2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Regierung verpflichtet, den Hartz-IV-Regelsatz neu zu bestimmen – unter anderem, weil dem früheren Betrag nach den Worten der Richter Schätzungen „ins Blaue hinein“ zugrunde lagen. Daraufhin haben die Ministerialbeamten neu gerechnet – und bekamen 2011 einen Eckregelsatz heraus, der den alten um lediglich 2,81 Euro übertraf. Weiterlesen




