Anlässlich des EU-Gipfels (24.10.2013) erklärt die Vorsitzende der Sachverständigenrat der Deutschen Stiftungen für Integration und Migration (SVR) Prof. Dr. Christine Langenfeld:
„Die EU-Mitgliedstaaten müssen eine effektive Seenotrettung von Flüchtlingen sicherstellen und die europäischen humanitären Standards einhalten. Das gilt für die Unterbringung der Flüchtlinge ebenso wie für eine ordnungsgemäße Durchführung der Asylverfahren.
Wir brauchen darüber hinaus eine neue Lastenteilung innerhalb der EU, die die Dublin-Regel flankiert, wonach für die Prüfung des Schutzbegehrens derjenige EU-Staat zuständig ist, über den der Flüchtling in der EU ankommt. Staaten, die besonders viele Flüchtlinge Weiterlesen