Union und SPD haben sich in den Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, im Falle einer gemeinsamen Regierungsbildung ein Recht auf befristete Teilzeit für Beschäftigte einzuführen. Der DGB freue sich, dass damit offenbar das Teilzeit- und Befristungsgesetz zugunsten der Beschäftigten verbessert werden soll, erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.
„Jede zweite erwerbstätige Frau in Deutschland arbeitet in Teilzeit. Die Teilzeit erweist sich für Frauen aber viel zu häufig als Sackgasse und rächt sich im Rentenalter“, so Hannack. Vor allem für Frauen heiße es heute oft: Einmal Teilzeit, immer Teilzeit. „Daher brauchen wir einen gesetzlich geregelten Anspruch auf befristete Teilzeit, damit Beschäftigte ihre Arbeitszeit nach Bedarf reduzieren und wieder aufstocken können – und auch Männer sich trauen, in bestimmten Lebensphasen ihre Arbeitszeit zu reduzieren.“ Weiterlesen