Die deutsche Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass eine solche Sperrklausel gegen die Chancengleichheit der Parteien verstößt.
Die Richter entschieden mit knapper Mehrheit von fünf zu drei Stimmen, dass eine Sperrklausel weiterhin noch nicht nötig ist, „um die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments zu erhalten“. Das Parlament sei zwar auf dem Weg, sich als institutioneller Gegenspieler der EU-Kommission zu profilieren, allerdings könne diese Entwicklung noch nicht mit der Situation im Bundestag verglichen werden, „wo die Bildung Weiterlesen




