Um dem Warenaustausch zwischen Kanada und der EU neuen Schwung zu verleihen, starteten im Oktober 2009 die Verhandlungen für das Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement). Das Ergebnis hat die EU-Kommission im September 2014 veröffentlicht. Thomas Fritz, Experte für internationale Wirtschaftsbeziehungen, hat für die Hans-Böckler-Stiftung untersucht, wie der ausgehandelte Vertragstext zu bewerten ist. Ähnlich wie andere Freihandelsverträge verpflichte CETA die EU-Staaten und Kanada allgemein zu Liberalisierungen, schreibt Fritz. Zölle sollen wegfallen und Investoren freien Zugang zu Märkten erhalten. Generelle Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen vorgesehen, etwa um die Gesundheit oder natürliche Ressourcen zu schützen.
Was die Rechte von Beschäftigten angeht, wären damit allenfalls Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu rechtfertigen. Entsprechende Regelungen müssten laut Vertragstext „notwendig“ sein und dürften keine „willkürliche oder nicht zu rechtfertigende Diskriminierung“ sowie keine „verdeckte Behinderung des internationalen Handels“ darstellen. Zudem gelte der Investitionsschutz, der eine „billige und gerechte Behandlung“ von Anlegern vorschreibt. Weiterlesen



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