KVB schafft alkoholkonsumfreie Bereiche: Verstöße gegen das Konsumverbot werden ab 1. Oktober mit 40 Euro geahndet

Ab Dienstag, 1. Oktober 2013, sind Busse und Bahnen der KVB sowie die Bahnsteige der U-Bahn-Stationen alkoholkonsumfreie Bereiche. Ein Verstoß gegen die neue Regel wird ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro nach sich ziehen. Um die Kunden über die Regeländerung frühzeitig in Kenntnis zu setzen, hatte die KVB ihre Fahrgäste seit Mitte August durch Info-Stände in den zentralen U-Bahn-Haltestellen sowie über Servicepersonal in Fahrzeugen und Haltestellen informiert. Die Reaktionen waren durchweg positiv. Viele Fahrgäste wünschen sich nach wie vor ein eindeutiges Verbot mit einer Vertragsstrafe zur besseren Durchsetzungsmöglichkeit.

Große Piktogramme machen bereits am Anfang der Zugänge zu den U-Bahn-Stationen darauf aufmerksam, dass der alkoholkonsumfreie Bereich schon beim Verlassen der Zwischenebenen beginnt. Bereits die Treppen und Rolltreppen hinunter auf die Haltestellenebene gehören zum Bereich, in der das Konsumverbot gilt, das bei hartnäckiger Missachtung ein Bußgeld von 40 Euro nach sich zieht.

Jürgen Fenske, Vorstandsvorsitzender der KVB: „Es geht uns nicht um Bestrafung, sondern um die Erfüllung eines eindeutigen Kundenwunsches und um mehr Sicherheit und Sauberkeit in unseren Fahrzeugen und Anlagen.“

In einer Befragung des Institutes TNS Infratest für die KVB in 2012 hatten 81,5 Prozent der Befragten an, ein Verbot von Alkohol in öffentlichen Verkehrsmitteln zu befürworten. Ein Verbot in den U-Bahn-Stationen fand hierbei die Zustimmung von 74,2 Prozent.

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