Erster Probelauf für das neue „Regionalfenster“: Testmärkte für die Vermarktung regionaler Produkte stehen fest

Im Rahmen der Erprobung und Evaluierung des neuen „Regionalfensters“ für Lebensmittel wurden jetzt in fünf Modell-Regionen jeweils vier Testmärkte ausgewählt. Dort wird die neue transparente Kennzeichnung auf bestimmten regionalen Produkten eingeführt und in einem ersten Probelauf getestet.

Das auf Initiative des Bundesverbraucherministeriums angestoßene Regionalfenster wird eine freiwillige Kennzeichnungsmöglichkeit sein, die verlässliche Angaben zur Herkunft der eingesetzten Zutaten sowie den Ort der Verarbeitung beinhaltet. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hatte das Konzept auf der Grünen Woche im Januar 2012 in Berlin erstmals vorgestellt. Im Rahmen des Pilotprojektes soll das Regionalfenster nun unter Realbedingungen in den Bundesländern getestet werden. „Mein Ziel ist es, in Deutschland eine klare und transparente Kennzeichnung für regionale Produkte durchzusetzen. Das Konzept des Regionalfensters bietet die beste Möglichkeit einer klaren und transparenten Kennzeichnung für Produkte aus der Region“, sagte am Freitag in Berlin.

In den folgenden fünf Testregionen werden jeweils vier Testmärkte aufgebaut:

  • Baden-Württemberg: Edeka Südwest mit der Marke „Unsere Heimat“
  • Berlin/Brandenburg: pro agro mit der Marke „von hier“
  • Metropolregion Hamburg/Nord: zwei Metzgereien, zwei Bäckereien sowie ein Bio-Fachhandel
  • Hessen: tegut
  • Nordrhein-Westfalen: REWE mit der Marke „REWE regional“

Vor der Markteinführung der Produkte wird das Verkaufspersonal besonders geschult: Neben Informations- und Verkostungsaktionen zur Einführung der Regionalprodukte werden auch Informationsmaterialien zum Regionalfenster bereitgestellt. Die Verbraucherakzeptanz der Regional-Kennzeichnung soll schließlich anhand der in den Testmärkten gewonnenen Erkenntnisse wissenschaftlich evaluiert werden, die Ergebnisse fließen in die weitere Ausgestaltung des Regionalfensters ein.

Das Regionalfenster, das Lebensmittelhersteller freiwillig führen können, muss verlässliche Informationen über die Herkunft der primären Zutaten sowie einen Hinweis auf die neutrale Überprüfung dieser Angaben enthalten. Die primäre Zutat eines verarbeiteten Produktes muss zu 100 Prozent aus der Region kommen. Beträgt die primäre Zutat weniger als 50 Prozent des Gesamtgewichts des Produkts, müssen weitere Zutaten aus der Region stammen, bis mindestens 51 Prozent des Gesamtgewichts erreicht sind. Erforderlich ist eine klare Angabe und Definition der Region: Sie kann sich an Landschaften oder traditionellen Gebieten orientieren, jedoch muss sie anhand von administrativen Grenzen oder eines Radius in Kilometern genau festgelegt sein.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmelv.de/Regionalkennzeichnun

Pressemitteilung Nr. 329 vom 02.11.12