Die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt haben offenbar vielerorts die klassischen Regeln für den Arbeitsschutz überholt: Bei vielen atypisch Beschäftigten wie Werkvertragsbeschäftigten, Minijobbern oder Leiharbeitern greifen viele Instrumente nicht, berichtet eine Arbeitsgruppe um Karina Becker und Thomas Engel von den Universitäten Trier und Jena. Sie schließen dies aus Befragungsdaten und Fallstudien, in die auch Ergebnisse eines von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projekts eingeflossen sind.
Zwar seien atypisch Beschäftigte den Normalarbeitnehmern beim Arbeitsschutz rechtlich weitgehend gleichgestellt, so die Wissenschaftler. In der Praxis ergäben sich aber erhebliche Schwierigkeiten. So seien atypisch Beschäftigte von Arbeitsschutzroutinen wie regelmäßigen Unterweisungen oft ausgeschlossen. Zudem gebe es Mängel bei der Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte. Bei der Leiharbeit erweise sich als problematisch, dass Ver- und Entleiher gemeinsam Verantwortung für die Sicherheit trügen. Das führe dazu, dass sich in vielen Fällen niemand zuständig fühle. Weiterlesen




