Gesetzliche Rente oder Beamtenversorgung werden regelmäßig der Lohnentwicklung angepasst. Für die private Altersversorgung, etwa Riester- und Betriebsrenten, gibt es keine entsprechende Vorschrift. Die Anbieter sind nicht zu jährlichen Erhöhungen verpflichtet. Über die gesamte Rentenphase gerechnet kann dies zu deutlichen Einbußen beim Lebensstandard führen, besonders in Phasen mit hoher Inflation. Auf dieses Problem machen Prof. Dr. Uwe Fachinger, Prof. Dr. Harald Künemund und Katharina Unger von der Universität Vechta sowie Martin Schulz von der Stiftung Warentest in einer Studie für die Hans-Böckler-Stiftung aufmerksam.
Die Wissenschaftler haben am Beispiel von etwa 100 Lebensversicherungen und rund 20 Pensionskassen untersucht, wie sich die Auszahlungen bei deren Altersvorsorgeprodukten entwickelt haben. Weiterlesen




