Vor der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag, 02.04.2015, haben Diakonie und Deutsches Institut für Menschenrechte eine bessere gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland gefordert. “Wir wollen, dass Flüchtlinge das medizinisch Notwendige bekommen”, sagte Diakonie-Flüchtlingsreferent Sebastian Ludwig am Montag, 31.03.2015, in Berlin. Sie sollten die gleiche Versorgung erhalten wie alle Bundesbürger, forderte Ludwig.
Derzeit haben Flüchtlinge nur ein Anrecht auf medizinische Hilfe in Akutfällen. Vorsorgeuntersuchungen stehen nur Schwangeren zu. In Ludwigs Augen wird das langfristig teuer: “Wir sorgen für hohe Folgekosten, wenn wir die Menschen nicht von Anfang an vernünftig behandeln.”
Claudia Mahler vom Deutschen Institut für Menschenrechte hält die Einschränkung der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen für verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil über die Sozialleistungen ausgeführt, dass ein Anspruch auf menschenwürdige Versorgung nicht migrationspolitisch zu relativieren sei, erklärte Mahler. Das gelte auch für die Gesundheitsversorgung. Sie schloss nicht aus, dass es auch gegen das neue Asylbewerberleistungsgesetz, das die Einschränkungen bei der medizinischen Versorgung vorgibt, erneut Anläufe vor Gericht geben wird. Weiterlesen




