Jetzt muss der Wohnungsbau in Bonn endlich oberste Priorität haben!

Schon im Jahre 2013 hatten die Bonner Wohlfahrtsverbände, der DGB und der Mieterbund darauf hingewiesen, wie dringend der Bau von öffentlich geförderten Wohnungen ist. Die Situation vieler Wohnungssuchender hat sich noch verschärft u. a. durch die Zuwanderungen von Flüchtlingen nach Bonn.

Erfreulich ist, dass die städtische Wohnungsbaugesellschaft Vebowag angefangen hat, wieder verstärkt öffentlich geförderte Wohnungen zu bauen. Dies ist aber bei weitem nicht genug.

Die Förderbedingungen haben sich nochmals günstiger entwickelt, zunächst bis zum Jahr 2019. Das Land NRW ermöglicht es mit Hilfe des Bundes, dass Darlehen mit 0,5% Zinsbelastung vergeben werden, die nur zu 75% zurückgezahlt werden müssen. Weiterlesen

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Sehr hoher Asyl-Zugang im September

Im September 2015 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 43.071 Asylanträge gestellt. Dies bedeutet einen Anstieg von 126,2% gegenüber dem Vorjahresmonat September 2014.

Die größte Gruppe unter den Asylbewerbern stellten Syrer mit 16.838 Asylanträgen. Insgesamt 11.712 Anträge wurden von Staatsangehörigen der sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien gestellt.

Entschieden hat das Bundesamt im September 2015 über die Anträge von 22.983 Personen. Dies bedeutet einen Anstieg von 166,8% gegenüber dem Vorjahresmonat September 2014.

Die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhielten 8.690 Menschen. Zudem erhielten 262 Personen subsidiären Schutz, bei 154 Personen wurden Abschiebungsverbote festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 10.195 Personen (44,4%). Weiterlesen

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ECDC: Welche Versorgung Migranten benötigen

Der Gesundheitszustand vieler Migranten ist besser als befürchtet. Dennoch besteht in den Aufnahmeeinrichtungen die Gefahr, dass sich übertragbare Erkrankungen ausbreiten.

Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) gibt in einem Report einige Empfehlungen. Das Robert Koch-Institut hatte bereits in der letzten Woche im Epidemiologischen Bulletin (2015; doi 10.17886/EpiBull-2015-007.2) eine Liste behandlungsbedürftiger und für Deutschland ungewöhnlicher Infektionskrankheiten veröffentlicht, die bei Migranten auftreten könnten.

Das Eintreffen größerer Gruppen von Menschen, deren Immunabwehr infolge der Strapazen der Reise geschwächt ist, erhöht insbesondere das Risiko auf eine Tuberkulose. Die diesbezüglichen Sorgen haben sich aber bislang nicht bestätigt. In Deutschland, wo die Prävalenz auch im europäischen Vergleich niedrig ist, wurde keine Häufung von Erkrankungen verzeichnet. In Dänemark ist laut den Recherchen der ECDC das Risiko einer Übertragung von Einheimischen auf die Migranten sogar 2,5-fach höher als vice versa. Da eine eingeschränkte Immunabwehr die Reaktivierung einer latenten tuberkulösen Infektion fördert, sind die Vorsichtsmaßnahmen berechtigt. Weiterlesen

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Bundesamt eröffnet drei Entscheidungszentren

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat heute Entscheidungszentren in Berlin, Bonn und Mannheim eröffnet. Das BAMF will mit den neuen Einrichtungen zehntausende anhängige Verfahren abschließen.

Insgesamt vier Entscheidungszentren betreibt das Bundesamt nun – das Zentrum in Nürnberg hat bereits Anfang Juli den Betrieb aufgenommen. Sukzessive werden die Entscheidungszentren personell verstärkt. Im Vollbetrieb sollen jeweils 50 Entscheiderinnen und Entscheider an den Standorten arbeiten.

Zunächst werden sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Asylverfahren von Flüchtlingen aus Syrien, Irak und Eritrea konzentrieren. Bearbeitet werden ausschließlich entscheidungsreife Fälle, persönliche Anhörungen finden nicht statt.

Mit den Entscheidungszentren reagiert das Bundesamt auf die Herausforderung durch die hohen Flüchtlingszahlen. Ziel ist es, die Außenstellen des BAMF zu entlasten und die Verfahren zu beschleunigen.

Quelle: www.bamf.de

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Aktionstag am 25.10.15: Kölner Bündnisse gemeinsam gegen rassistische Gewalt

Das Bündnis „Köln stellt sich quer“ (KSSQ) begrüßt ausdrücklich die Verbotsverfügung der Polizei für den am 25.10. angemeldeten Aufmarsch der ‚Hogesa‘.

Die Polizei macht damit deutlich, dass sie die Gefahr ernst nimmt, die von ‚Hogesa‘ ausgeht. Dies erwarten wir auch von den Gerichten, falls die ‚Hogesa‘ gegen die Verbotsverfügung den Klageweg beschreitet. KSSQ hatte im Vorfeld zusammen mit den anderen Kölner Bündnissen ein solches Verbot eingefordert.

Die ‚Hooligans gegen Salafisten‘ bedrohten im letzten Jahr Menschen, ver­herrlichten rechtsextremes Gedankengut, brachten Gewalt auf die Straße. In einer Situation, in der uns alle das Schicksal der vielen Flüchtlinge nach Deutschland beschäftigt, be­deutet deren geplante Demonstration, in Köln eine unerträgliche Provokation.

Auch wenn der Aufmarsch der ‚Hogesa‘ von den Gerichten verboten werden sollte, so hält KSSQ, gemeinsam mit den anderen Bündnissen an den ursprünglichen Planungen für den Aktionstag am 25. Oktober fest: „Köln kuscht nicht vor Nazis. Schützt Flüchtlinge und Menschenwürde!“ Weiterlesen

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