In Thüringen lebende Syrer müssen nicht mehr für Krankheitskosten ihrer Angehörigen aufkommen, die auf der Flucht aus dem Bürgerkriegsland im Freistaat Zuflucht suchen. Eine solche Verpflichtung als Bedingung für den Nachzug der Flüchtlinge überfordere viele im Land lebende Syrer finanziell, sagte Innenminister Jörg Geibert (CDU) heute im Landtag in Erfurt. Die Kosten im Krankheits- und Pflegefall würden deswegen künftig von den zuständigen Behörden übernommen.
Thüringen hatte sich kürzlich grundsätzlich bereiterklärt, mehr als jene 140 von 5.000 syrischen Flüchtlingen aufzunehmen, die nach Deutschland kommen dürfen und aufgrund eines Länderschlüssels im Bundesgebiet verteilt untergebracht werden sollen. In einem gemeinsamen Antrag hatten Weiterlesen




„Mit der Anerkennung ihres Berufsabschlusses können die zugewanderten Fachkräfte in Deutschland durchstarten: Sie können tarifrechtlich leichter, d.h. wie ihre Kollegen mit inländischen Abschlüssen, eingruppiert und damit entsprechend ihrer Qualifikation entlohnt werden. Zudem werden ihre