NRW Justizminister Thomas Kutschaty sprach sich beim diesjährigen Sommerpressegespräch (19.08.2013) für ein Familienrechtsabkommen mit der Türkei aus, das deutschen Scheidungsbeschlüssen unmittelbar Geltung auch in der Türkei zukommen lässt.
Nach derzeitiger türkischer Rechtslage muss ein Ehescheidungsbeschluss eines deutschen Gerichts durch ein mitunter mehrjähriges gerichtliches Verfahren in der Türkei anerkannt werden. Solange gelten türkischstämmige Staatsbürgerinnen und -bürger trotz der Scheidung in Deutschland in der Türkei weiterhin als verheiratet. Genauso ist dies im Falle deutscher Staatsbürgerinnen und -bürger trotz deutscher Ehescheidung im türkischen Rechtskreis. Weiterlesen