Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich für einheitliche Regelungen bei der Überprüfung des Berufszugangs von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland ausgesprochen.
Im Grundsatz begrüßt die BÄK einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung, der unter anderem deutschlandweit mehr Einheitlichkeit bei den Berufszugangsregelungen vorsieht. In einer Stellungnahme zu dem Entwurf fordert sie aber, dass auch Vorgaben zu Sprachkenntnissen und deren Nachweis bundeseinheitlich und rechtsverbindlich festgelegt werden sollten (Bundesärztekammer-11.03.2013). Weiterlesen