Armut lässt das Gehirn von Kindern langsamer wachsen

Ein geringes Familieneinkommen und ein niedriges Bildungsniveau der Eltern gingen in einer Studie in Nature Neuroscience (2015; doi: 10.1038/nn.3983) mit einer verminderten Entwicklung der Großhirnrinde einher. Betroffen waren insbesondere Regionen, die für Sprechen, Lesen, räumliches Vorstellungsvermögen und Verstand zuständig sind.

Erfahrungen in Kindheit und Jugend beeinflussen beim Menschen die Entwicklung des Gehirns. Die Kernspintomographie macht dies heute sichtbar und messbar. In der „Pediatric Imaging, Neurocognition and Genetics“ oder PING-Studie wurde untersucht, ob genetische oder sozioökonomische Faktoren die Hirnentwicklung beeinflussen. Dazu wurden Kernspintomographien bei 1.099 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsene aus mehreren Städten der USA angefertigt. Weiterlesen

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„Griechische Depression – wenn die Chefärzte versagen“

Analyse von Jan Priewe und Philipp Stachelsky / März 2015 / Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik / FES

Auf einen Blick Strukturreformen, eine exzessive Sparpolitik und interne Abwertung waren die Medizin, die die Troika aus Europäischer Zentralbank, EU-Kommission und Internationalem Währungsfonds Griechenland in den letzten Jahren verordnet hat. Diese Strategie ist im Falle Griechenlands nicht nur krachend gescheitert. Sie ist sogar der Hauptgrund für eine historisch einmalige ökonomische Katastrophe.

Seit dem Frühjahr 2010 ist der griechische Staat bei der Refinanzierung seiner Staatsschulden auf die Hilfe anderer öffentlicher Institutionen angewiesen, weil das Land an den Finanzmärkten nur zu extrem hohen Zinsen Kredite erhielt. Die öffentlichen Gläubiger knüpften ihre Hilfskredite jedoch an Bedingungen, die durch die Troika vorgegeben werden. Weiterlesen

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Armutsdefinition: Ministerin stößt überfällige Diskussion an

Armut ist mehr als ein relativ gesehen niedriges Einkommen. Darauf weist Arbeitsministerin Andrea Nahles im Interview mit der Süddeutschen Zeitung hin und widerspricht damit explizit und aus gutem Grund dem Paritätischen Wohlfahrtsverband. Dieser beklagt einen historischen Armuts-Höchststand in Deutschland, übersieht aber, dass das allgemeine Wohlstandsniveau in den vergangenen Jahren gestiegen ist.

Andrea Nahles unterstreicht im Interview, dass die relative Einkommensarmut ein Maß für die Einkommensspreizung ist, aber keinen Rückschluss auf die absolute Armut erlaubt. Damit hat sie Recht, denn der Anteil der Menschen, die weniger als 60% des Medianeinkommens verdienen und damit per Definition in relativer Einkommensarmut leben, bliebe beispielsweise auch dann gleich, wenn der Wohlstand aller Personen im gleichen Umfang steigt. Weiterlesen

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Köln: Strenge Regeln an den stillen Feiertagen

Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln weist auf die besonderen Regelungen des Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalen für die Tage vor Ostern hin. Bürgerinnen und Bürger sowie Veranstalter, die Programme für die vom Gesetzgeber besonders geschützten Feiertage planen, sollten sich schon frühzeitig über die landesweit geltenden Einschränkungen informieren.

Am Karfreitag, der für die christlichen Kirchen zu den herausragenden stillen Feiertagen zählt, und für den Vorabend (Gründonnerstag) gelten besondere Einschränkungen des Feiertagsgesetzes NRW:

-Am Gründonnerstag, 2. April 2015, sind ab 18 Uhr alle öffentlichen Tanzveranstaltungen verboten.

-Zu den Hauptzeiten der Gottesdienste, zwischen 6 und 11 Uhr, sind an Karfreitag, 3. April 2015, grundsätzlich alle Veranstaltungen untersagt.

Darüber hinaus sind von Karfreitag, 3. April 2015, 0 Uhr, bis Karsamstag, 4. April 2015, 6 Uhr, zahlreiche öffentliche Veranstaltungen untersagt. Hierzu zählen insbesondere Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Briefmarkentauschbörsen, sportliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen, Leistungsshows, Zirkusaufführungen, Volksfeste und tänzerische und artistische Darbietungen. Auch der Betrieb von Freizeitanlagen ist in dieser Zeit verboten, wenn dort tänzerische oder artistische Aufführungen erfolgen. Weiterlesen

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Einschränkung der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen verfassungswidrig

Vor der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag, 02.04.2015, haben Diakonie und Deutsches Institut für Menschenrechte eine bessere gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland gefordert. “Wir wollen, dass Flüchtlinge das medizinisch Notwendige bekommen”, sagte Diakonie-Flüchtlingsreferent Sebastian Ludwig am Montag, 31.03.2015, in Berlin. Sie sollten die gleiche Versorgung erhalten wie alle Bundesbürger, forderte Ludwig.

Derzeit haben Flüchtlinge nur ein Anrecht auf medizinische Hilfe in Akutfällen. Vorsorgeuntersuchungen stehen nur Schwangeren zu. In Ludwigs Augen wird das langfristig teuer: “Wir sorgen für hohe Folgekosten, wenn wir die Menschen nicht von Anfang an vernünftig behandeln.”

Claudia Mahler vom Deutschen Institut für Menschenrechte hält die Einschränkung der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen für verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil über die Sozialleistungen ausgeführt, dass ein Anspruch auf menschenwürdige Versorgung nicht migrationspolitisch zu relativieren sei, erklärte Mahler. Das gelte auch für die Gesundheitsversorgung. Sie schloss nicht aus, dass es auch gegen das neue Asylbewerberleistungsgesetz, das die Einschränkungen bei der medizinischen Versorgung vorgibt, erneut Anläufe vor Gericht geben wird. Weiterlesen

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