Eine Begrenzung ist nötig, damit sich Manager nicht völlig von der Gesellschaft abkoppeln. Vor dem Hintergrund der Schweizer „Abzocker-Initiative“ will die Bundesregierung bei börsennotierten Gesellschaften der Hauptversammlung das letzte Wort geben. „Damit Vernunft und Maß bei der Bezahlung von Managern nicht verloren gehen“, so das Justizministerium. Doch offenbar sieht das nur die Koalition so. Bravo-Rufe sind nirgendwo zu hören, im Gegenteil! Die Kritik reicht von „wirkungslos“ bis „systemwidrig“. Zustimmung von Arbeitgebern, Wissenschaft und Gewerkschaften – Fehlanzeige!
Das Vorhaben krankt an drei Punkten.
Erstens ist eine Kapitalgesellschaft nicht nur eine Angelegenheit der privaten Anteilseigner. Sie besitzen nur Anteilsscheine und nicht das Unternehmen. Ein Unternehmen als juristische Person gehört sich selbst. Es muss stets alle Stakeholder berücksichtigen – besonders natürlich die Interessen der Kunden und Belegschaft. Die Beschäftigten haben – anders als Kapitalanleger – ein langfristiges Interesse an ihrem Unternehmen. Es ist ihre Existenzgrundlage. Deshalb bestimmen sie mit. Weiterlesen