Thüringen übernimmt Krankheitskosten syrischer Flüchtlinge

In Thüringen lebende Syrer müssen nicht mehr für Krankheitskosten ihrer Angehörigen aufkommen, die auf der Flucht aus dem Bürgerkriegsland im Freistaat Zuflucht suchen. Eine solche Verpflichtung als Bedingung für den Nachzug der Flüchtlinge überfordere viele im Land lebende Syrer finanziell, sagte Innenminister Jörg Geibert (CDU) heute im Landtag in Erfurt. Die Kosten im Krankheits- und Pflegefall würden deswegen künftig von den zuständigen Behörden übernommen.

Thüringen hatte sich kürzlich grundsätzlich bereiterklärt, mehr als jene 140 von 5.000 syrischen Flüchtlingen aufzunehmen, die nach Deutschland kommen dürfen und aufgrund eines Länderschlüssels im Bundesgebiet verteilt untergebracht werden sollen.  In einem gemeinsamen Antrag hatten Weiterlesen

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Institut der deutschen Wirtschaft Köln: Die Zuwanderung funktioniert am besten über die Uni

Ausländische Bürger, die hier studiert und ihren Hochschulabschluss erworben haben, gliedern sich besonders gut in den deutschen Arbeitsmarkt ein. Diese sogenannten Bildungsausländer verfügen darüber hinaus überdurchschnittlich oft über ingenieurwissenschaftliche Abschlüsse und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung.

Das geht aus zwei Studien hervor, die das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in Berlin vorgestellt hat (14.10.2013). Positiv entwickelte sich danach auch die Bindung an Deutschland. Von den Bildungsausländern, die zwischen 2001 und 2010 einen Abschluss gemacht haben, lebten im Jahr 2011 noch 44 % in der Bundesrepublik. Das sind deutlich mehr als bisher angenommen.

Nach den Erkenntnissen der IW-Forscher verfügten 22 % der Zuwanderer, die im Rahmen eines Studiums nach Deutschland gekommen sind, über den am Arbeitsmarkt besonders stark nachgefragten Ingenieursabschluss. Damit haben sie deutlich häufiger diese Qualifikation als Zuwanderer mit ausländischen Abschlüssen (18 %) oder einheimische Absolventen (17 %).

Außerdem sind Zuwanderer mit deutschem Abschluss signifikant häufiger erwerbstätig als Zuwanderer, die einen entsprechenden Abschluss im Ausland gemacht haben. Und sie sind häufiger in Fach- und Führungspositionen tätig.

Quelle: www.iwkoeln.de

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Minister Schneider: Weihnachtsgeld wieder stabilisiert

In vielen Branchen sehen die Tarifverträge ein Weihnachtsgeld oder 13. Monatseinkommen vor, dass in der Regel mit dem November-Gehalt ausgezahlt wird. Nachdem es in früheren Jahren zu erheblichen Kürzungen gekommen war, stellt NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider nun fest, „dass sich das Weihnachtsgeld wie auch tarifliche Sonderzahlungen wieder stabilisiert haben.“

Das Weihnachtsgeld wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Im Floristikgewerbe beispielsweise werden 15 % des Monatseinkommens gezahlt. Der Tarifvertrag für das Baugewerbe sieht ein Weihnachtsgeld von 55 % eines Monatseinkommens vor, für die Druckindustrie sind es 95 % eines Monatseinkommens. Weiterlesen

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Staatministerin Böhmer: Ermutigende erste Bilanz

„Die erste Bilanz des Anerkennungsgesetzes zeigt: Der Einsatz für die verbesserte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse hat sich gelohnt. Die heute (15.10.2013) veröffentlichten Zahlen über knapp 7500 vollständig oder teilweise anerkannte ausländische Berufsabschlüsse im Jahr 2012 sind ermutigend. Die zugewanderten Fachkräfte können sich endlich entsprechend ihrer Qualifikationen umfassend bei uns einbringen. Das nutzt den Betroffenen und ist angesichts des Fachkräftemangels ein großer Gewinn für unser Land“, betonte Staatsministerin Böhmer.

 „Mit der Anerkennung ihres Berufsabschlusses können die zugewanderten Fachkräfte in Deutschland durchstarten: Sie können tarifrechtlich leichter, d.h. wie ihre Kollegen mit inländischen Abschlüssen, eingruppiert und damit entsprechend ihrer Qualifikation entlohnt werden. Zudem werden ihre Weiterlesen

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Repräsentative Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2013

Der Bundeswahlleiter teilt mit, dass – wie bei den bisherigen Bundestagswahlen auch – bei der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird. Dabei werden in gut 2900 zufällig ausgewählten Wahlbezirken die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Alter, Geschlecht und Bundesländern ermittelt.

Das Wahlgeheimnis der einzelnen Wählerinnen und Wähler ist auch in diesen Wahlbezirken gewährleistet. Erste Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für die Bundestagswahl 2013 werden voraussichtlich im Dezember 2013 vorliegen.

Mit Hilfe der repräsentativen Wahlstatistik können bei Bundestags- und Europawahlen das Wahlverhalten von Männern und Frauen, altersspezifische  Unterschiede sowie die Struktur der Wähler/-innen und Nichtwähler/-innen im Bundesgebiet und in den einzelnen Bundesländern analysiert werden.

Auf diese Weise kann ein zuverlässiges Bild der politischen Partizipation verschiedener Bevölkerungsgruppen in Deutschland gewonnen werden kann. Die repräsentative Wahlstatistik wird nicht in allen Wahlbezirken durchgeführt. Vielmehr werden aus den rund 80000 Urnenwahlbezirken knapp 2500 und aus den rund 10000 Briefwahlbezirken knapp 350 Wahlbezirke als Stichprobe mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Verfahrens zufällig ausgewählt. In diesen Wahlbezirken werden Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen verwendet. Außerdem werden zur Ermittlung der Wahlbeteiligung aus dem Wählerverzeichnis Wahlberechtigte und Wähler/-innen nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgewertet.

Das Wahlgeheimnis ist durch die Vorkehrungen des Wahlstatistikgesetzes gewährleistet: So enthalten die Stimmzettel keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich einen anonymen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppe. Die Auszählung der Stimmzettel und die Auswertung der Wählerverzeichnisse sind organisatorisch strikt getrennt. Außerdem sind Mindestgrößen für die ausgewählten Wahlbezirke festgelegt:

Urnenwahlbezirke müssen bei der Bundestagswahl 2013 mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen, Briefwahlbezirke müssen bei der letzten Bundestagswahl 2009 mindestens 400 Wählerinnen beziehungsweise Wähler aufgewiesen haben. Schließlich dürfen keine Ergebnisse für einzelne Stichprobenwahlbezirke veröffentlicht werden.

Quelle: www.destatis.de

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