Anlässlich der Koalitionsverhandlungen schlug die SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Christine Langenfeld in Berlin vor (01.11.2013), eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts.
Diese Reform muss dabei drei aufeinander aufbauende Elemente enthalten bzw. sich wechselseitig bedingende Ziele erfüllen:
1) Die Optionspflicht muss abgeschafft werden. Sie war Teil eines politischen Kompromisses im Jahr 2000, als im Rahmen des Staatsangehörigkeitsgesetzes das ius soli als eigenständiges Prinzip für den Erwerb der Staatsangehörigkeit eingeführt wurde. Aus integrationspolitischer Perspektive ist die Optionspflicht jedoch ein Fehlschlag, weil sie junge Menschen zwingt, sich zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern zu entscheiden. Weiterlesen