Pressemitteilung des Bundeswahlleiters Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes
WIESBADEN – Bis zum 4. Mai 2014 können Deutsche im Ausland sowie Unionsbürgerinnen und -bürger in Deutschland, die hier wählen wollen, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, erhalten außerdem bis zu diesem Tag alle Wahlberechtigten für die Europawahl ihre Wahlbenachrichtigung, auf der auch das Wahllokal angegeben ist, in dem sie am 25. Mai 2014 ihre Stimme abgeben können.
Wer bei der Europawahl 2014 in Deutschland wählen will, muss grundsätzlich im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Im Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten eines Wahlbezirks zusammengefasst. Alle Wahlberechtigten, die am 20. April 2014 – dem 35. Tag vor der Wahl – bei der Meldebehörde der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren, werden in das Wählerverzeichnis von Amts wegen eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.
Deutsche, die im Ausland leben und in Deutschland wählen wollen, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde stellen, in der sie vor ihrem Fortzug aus Weiterlesen