Neuregelungen zum 1. Juli 2013

Verkehr

Ferienzeit: Sonntagsfahrverbot für Lkw ausgeweitet
Um Staus zu reduzieren, gilt bis 31. August 2013 bundesweit erneut die Ferienreiseverordnung. Die Regelung weitet das Sonntagsfahrverbot für Lkw aus und untersagt Lastern über 7,5 Tonnen auch samstags zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr die Benutzung bestimmter Fernstraßen. Das gilt auch für Lkw mit Anhängern. Das Bundesamt fürGüterverkehr und die Polizei kontrollieren die Einhaltung der Verordnung.

Mehr Informationen:

http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/30050/publicationFile/75731/ferienreise-verordnung.pdf

Arbeit und Soziales

Die Renten steigen

Die Renten steigen zum 1. Juli 2013 in den alten Ländern um 0,25 Prozent und in den neuen Ländern um 3,29 Prozent. Der Unterschied ergibt sich daraus, dass die Löhne in den neuen Ländern stärker gestiegen sind. Zudem wirkt hier noch die Rentengarantie von 2010 nach. Da die Rentenkürzung seinerzeit in den alten Ländern unterblieben ist, muss nun im Sinne der Generationengerechtigkeit nachgeholt werden.

Zeitgleich steigen auch die Renten der rund 235.000 Versorgungsberechtigten. Das sind vor allem Kriegs- und Wehrdienstopfer, aber auch Impfgeschädigte sowie Opfer von Gewalttaten. Ihre Renten steigen einheitlich um 0,25 Prozent.

Mehr Informationen:

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/04/2013-04-17-kabinett-rentenwert.html;jsessionid=04D1CA7F5E666DC8416927C1DF8AA0B6.s4t2?nn=437032

Mindestlöhne in der Aus- und Weiterbildungsbranche
Ab dem 1. Januar 2014 steigt stufenweise die Lohnuntergrenze für die Beschäftigten in der Aus- und Weiterbildungsbranche. Der Mindeststundenlohn beträgt dann in den alten Ländern und Berlin 13,00 Euro, in den neuen Ländern 11,65 Euro. Zum 1. Januar 2015 steigt er auf 13,35 Euro im Westen und auf 12,50 Euro im Osten. Der jährliche Urlaubsanspruch steigt von 26 auf 29 Tage.
Die Verordnung tritt zum 1. Juli 2013 in Kraft und gilt mindestens bis zum 31. Dezember 2015.

Mehr Informationen:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/07/2012-07-04-mindestlohn-ausbildung.html;jsessionid=04D1CA7F5E666DC8416927C1DF8AA0B6.s4t2?nn=437032

Zuwanderung von Facharbeitern erleichtert
Der heimische Arbeitsmarkt öffnet sich für Facharbeiter aus Nicht-EU-Ländern. Die Bundesregierung hat mit der neuen Beschäftigungsverordnung ein Hindernis für die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften beseitigt. Die Verordnung sieht vor

  • Wer in Deutschland arbeiten möchte, muss prüfen lassen, ob der Ausbildungsabschluss mit einer deutschen Berufsausbildung gleichwertig ist. Das Anerkennungsgesetz vom April 2012 gibt dafür Kriterien und Fristen vor. Das Verfahren lässt sich vom Heimatland aus betreiben.
  • Außerdem muss ein entsprechender Bedarf am Arbeitsmarkt bestehen, den die Bundesagentur für Arbeit ermittelt.

Mehr Informationen:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/02/2013-02-26-beschaeftigungsverordnung.html;jsessionid=04D1CA7F5E666DC8416927C1DF8AA0B6.s4t2?nn=437032

Bürgerbeteiligung

Mehr Mitsprache bei Großvorhaben
Bürgerinnen und Bürger können sich künftig stärker und früher an der Planung von Großvorhaben beteiligen. Das trägt dazu bei, Konflikte zu vermeiden, Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren zu entlasten und die gerichtliche Anfechtung von Behördenentscheidungen zu verringern.

Mehr Informationen:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/02/2013-02-28-mitsprache-gro%C3%9Fvorhaben.html;jsessionid=04D1CA7F5E666DC8416927C1DF8AA0B6.s4t2?nn=437032

Quelle: www.bundesregierung.de