US-Klinik-Studie: Schlechte Daten, aber gute Behandlungsqualität?

Berlin – Eine US-amerikanische Studie über Qualitätsmessungen in Kliniken bewegt die deutsche Debatte über den Sinn von Zu- und Abschläge für Krankenhäuser. Laut der Datenanalyse in amerikanischen Kliniken, die in dieser Woche im JAMA (2015; 314(4):375-383) veröffentlicht wurde, waren die Strafzahlungen für schlechte Qualität nicht immer mit schlechter Behandlungsqualität gerechtfertigt.

Mehr noch: Oft war die medizinische Versorgung in den vermeintlich „schlechteren“ Kliniken in vielen anderen Punkten gut. Gleichzeitig gab es deutliche Unterschiede bei der Art der Codierung und Datenerhebung in den Kliniken. Die Forscher regten aufgrund der „paradoxen Ergebnisse“ an, über die Strafen für schlechte Qualität nachzudenken. Auch der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, forderte die deutschen Gesundheitspolitiker auf die Pläne „zur Einführung von qualitätsabhängigen Zu- und Abschlägen aufzugeben“.

Die Studie analysiert Daten von mehr als 3.200 amerikanischen Kliniken, die seit 2014 in einem Finanz-Programm sind, das Zahlungen für die Häuser reduziert, die eine schlechtere Versorgungsqualität aufweisen.

In diesen Krankenhäusern wurden vor allem Menschen versorgt, die im Rahmen der amerikanischen Sozialprogramme Medicare und Medicaid abgesichert waren. In den USA sind dies oft Menschen mit sehr geringem Einkommen. Schwerpunkte der Datenanalyse waren Operationen, sowie die Versorgung bei akutem Koronarsyndrom, Herzinsuffizienz sowie Pneumonie. Ob die Messung der Behandlungsqualität in der seit 2014 angewandten Form die richtigen Aussagen treffen könne, interessierte die Forscher.

Ergebnis: Die 22% der Häuser mit den meisten Strafzahlungen sind zum größten Teil Lehrkrankenhäuser oder in Regionen beheimatet, in denen sehr viele multimorbide Menschen leben und dementsprechend eine aufwändigere Versorgung benötigen. Als Lehrkrankenhäuser dokumentieren sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Fehler deutlich häufiger. Diese Häuser müssen öfter mit Abschlägen oder Strafen rechnen, als andere Kliniken in der Studie.

Dabei, so schreibt es das Forscher-Team, hatten diese Kliniken oftmals mehr Qualitätsakkreditierungen und aufwendigere Versorgungseinrichtungen, boten ihren Patienten höheren Service an und hatten bessere Ergebnisse bei anderen Kriterien der Qualitätsmessung. Ebenso stellten die Forscher sehr unterschiedliche Qualität der Datencodierung in den Häusern  fest. „Diese paradoxen Ergebnisse zeigen, dass die Strafen für Kliniken überdacht werden sollten, um die gewollten Ziele zu erreichen“, schreiben die Studienautoren als Kurzfazit ihrer Studie.

Auch auf deutsche Verhältnisse lässt sich die Studie übertragen: Im geplanten Krankenhausreformgesetz der Bundesregierung sollen künftig auch in Deutschland Zu- und Abschläge für gute und schlechte Behandlungsqualität gezahlt werden. Wie die Behandlungsqualität fair gemessen und danach auch laienverständlich veröffentlicht werden kann, darüber gibt es noch erhebliche Diskussionen. Ein System soll dazu auch das neu gegründete Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheits­wesen (IQTiG) entwickeln.

Mit Blick auf die Ergebnisse der amerikanischen Studie fordert der DKG-Hauptgeschäftsführer Baum: „Die Ergebnisse der Untersuchung sollte die Koalition zum Anlass nehmen, ihre Pläne zur Kategorisierung in gute und schlechte sowie zur Einführung von qualitätsabhängigen Zu- und Abschlägen aufzugeben.“

Die Studie zeige deutlich, dass in Regionen mit sozial-schwächerer Bevölkerung und mit ungenauen Messinstrumenten Daten über Behandlungsqualität verfälscht werden könnten. Weiter heißt es in der Mitteilung: „Aber auch aus grundsätzlichen Überle­gungen ist das Koalitionskonzept mit Vergütungszuschlägen für „gute“ Kliniken in höchstem Maße zu hinterfragen. Es wird in der Praxis dazu führen, dass alle Patienten in den Kliniken behandelt werden wollen, bei denen die Kassen bereit sind, Qualitätszuschläge zu zahlen.“ © bee/aerzteblatt.de

Quelle: www.aerzteblatt.de

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