Gemeinnützige Arbeit stärken

Gemeinnütziges Engagement tut unserer Gesellschaft gut. Die Bundesregierung will die wertvolle Arbeit der Ehrenamtlichen und ihrer Organisationen weiter stärken: mit weniger Vereinsbürokratie und durch höhere Freibeträge für Übungsleiter und Ehrenamtliche.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der das Ehrenamt stärken soll. Der Entwurf greift auch Vorschläge aus der Öffentlichkeit und von Experten aus dem „Dialog über Deutschlands Zukunft“ auf.

Je mehr mitmachen, desto besser

Das ehrenamtliche Engagement ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Ob für den Sport, die freiwillige Feuerwehr, für Kinder, für die Nachbarschaftshilfe oder für den Umweltschutz: Mehr als ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger über 14 Jahre engagieren sich freiwillig. Dieser Einsatz für die Gesellschaft gewinnt immer mehr an Bedeutung.

Der Staat fördert und unterstützt die gemeinnützige Arbeit, zum Beispiel durch Steuervergünstigungen. Gemeinnützige Organisationen sind dabei – wie andere Steuerpflichtige auch – zu Nachweisen verpflichtet. Die Bundesregierung will diesen bürokratischen Aufwand verringern.

„Oft empfinden ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger komplizierte Regelungen als Hürde für ihr freiwilliges Engagement. Durch die Verfahrenserleichterungen können sie sich auf ihre wesentlichen Aufgaben konzentrieren“, so Staatsminister Eckart von Klaeden, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung.

Vereinsarbeit erleichtern

Gemeinnützige Vereine oder Stiftungen erhalten Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Zuschüssen, Spenden oder auch durch Veranstaltungen. Dieses Geld dürfen sie ausschließlich für ihre gemeinnützigen Zwecke verwenden. Zum Beispiel für die Miete eines Vereinsheimes, für Geräte und Materialien, für die Aufwandsentschädigungen an Übungsleiter und andere Ehrenamtliche oder für ihre Jugendarbeit.

Die Bundesregierung will steuerliche Regelungen vereinfachen und so die Vereinsarbeit erleichtern:

  • Die Frist zur Mittelverwendung wird um ein Jahr verlängert. Bisher müssen Vereine und andere gemeinnützige Organisationen ihre Einnahmen grundsätzlich im folgenden Jahr für ihre gemeinnützigen Zwecke ausgeben.
  • Die Bildung einer „freien Rücklage“ wird erleichtert: Ein Teil der Einnahmen kann unter engen Voraussetzungen zurückgelegt werden. Nicht ausgeschöpfte Mittel können künftig zwei Jahren vorgetragen werden.
  • Wiederbeschaffungsrücklage gesetzlich festgelegt: Damit wird die bisherige Verwaltungspraxis gesetzlich festgeschrieben. Die Rücklagenbildung für teurere Ersatzinvestitionen, zum Beispiel einen neuen Vereinsbus ist damit legal.
  • Erhöhung der Umsatzgrenze für Sportveranstaltungen von 35.000 auf 45.000 Euro. Damit sind kleinere Veranstaltungen steuerfrei. Das spart Vereinen bürokratischen Aufwand. Bei höheren Umsätzen müssen alle Veranstaltungen voll versteuert werden.

Höhere Freibeträge und Haftungsregelung

Die steuer-und sozialabgabefreie Übungsleiterpauschale soll um 300 Euro auf 2.400 Euro steigen, die allgemeine Ehrenamtspauschale um 220 Euro auf 720 Euro pro Jahr. Von den höheren Freibeträgen sowie vom geringeren bürokratischen Aufwand profitieren 100.000 im Ehrenamt Aktive.

Die zivilrechtliche Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Mitgliedern von Vereinsorganen (Vergütung bis maximal 720 Euro/Jahr) soll beschränkt werden. Damit sollen sie nur bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften. Diese Haftungsbeschränkung galt bisher nur für Mitglieder des Vorstands.

FOTO: Ulf Dieter

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