Neuer Bundestag: Nebeneinkünfte werden transparenter

Am Dienstag, den 22. Oktober, ist der neu gewählte Bundestag zu seiner ersten Sitzung zusammengekommen. Neben der Wahl des Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter gab es eine wichtige Neuerung in der Geschäftsordnung: Alle Abgeordneten müssen in Zukunft die Höhe ihrer Nebeneineinkünfte wesentlich detaillierter offenlegen als bisher.

Die neue Regelung wurde bereits im März unter der dem Druck der Debatte um die Nebeneinkünfte des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück beschlossen. Während SPD, Grüne und Linke in der Folge eine Offenlegung der Nebeneinkünfte auf Euro und Cent forderten, wollte die schwarz-gelbe Koalition daran festhalten, die Nebeneinkünfte nur in Stufen zu veröffentlichen. Dennoch bringt die neue Stufenregelung wichtige Verbesserungen mit sich. Abgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte nun bis zu einer Obergrenze von 250.000 Euro in zehn Stufen offenlegen.

Positiv ist auch, dass mit der neuen Stufenregelung die Bagatellgrenze nicht angehoben wurde. Diese Grenze bleibt wie bisher bei 1.000 Euro: Einkünfte unter dieser Grenze müssen nicht offengelegt werden. In der Vergangenheit war mehrmals eine Anhebung dieser Grenze im Gespräch, quasi als Gegenleistung für mehr Transparenz in den höheren Einkommensbereichen. Auch dank unseres gemeinsam mit Transparency Deutschland, campact und Mehr Demokratie organisierten Protests konnte das verhindert werden.

Transparenzlücken klaffen weiterhin

Der Verbesserung bei den Stufen stehen aber vier unbearbeitete Probleme gegenüber:

-Redneragenturen: Wenn Vorträge über Redneragenturen vermittelt werden, bleiben die wahren Auftraggeber unbekannt. Die Öffentlichkeit erfährt daher bisher nicht, wer einen Abgeordneten für einen Vortrag tatsächlich bezahlt hat.

-Anwälte und Unternehmensberater mit Bundestagsmandat: Diese müssten zumindest die Branchen von Kunden offenlegen. Diese Möglichkeit wird von den geltenden Verhaltensregeln für Abgeordnete bereits eingeräumt, wurde bisher aber sowohl von Schwarz-Gelb als auch der letzten großen Koalition abgelehnt.

-Lobbyarbeit neben dem Mandat: Nach wie vor ist es nicht ausgeschlossen, dass Bundestagsabgeordnete neben ihrem Mandat Geld mit der Vertretung von Interessen verdienen und sich so Interessenkonflikten aussetzen.

-Kontrolle und Sanktionen: Die bestehenden Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln sind nicht ausreichend.

Quelle: www.lobbycontrol.de

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