Köln startet ins Kitajahr 2013/2014: Keine Klagewelle

Unmittelbar nach den Sommerferien und zu Beginn des Kindergartenjahres 2013/14 werden rund 10.150 U3-Betreuungsplätze in Köln zur Verfügung stehen. Das entspricht einer Versorgungsquote von 34 % bezogen auf alle unter Dreijährigen. Nimmt man nur die Zahl der Ein- bis Zweijährigen mit Rechtsanspruch, sind es sogar 51 %. Bisher sind in Köln rund 25 bei Gericht anhängigen Klagen anhängig. Bei 10.150 Plätzen bewegt sich der Anteil der klagewilligen Eltern an der Promillegrenze.

Insgesamt werden zum 1. August 7.534 U3-Plätze in Kitas zur Verfügung stehen und in der Kindertagespflege insgesamt weitere 2.612 Plätze. Das Verhältnis von institutioneller Kindertagesbetreuung zu Kindertagespflege beträgt dann 74 zu 26 %. Alleine von April bis August 2013 werden 14 neue Kindertageseinrichtungen mit knapp 290 U3-Plätzen sowie rund 450 neue Plätze für über Dreijährige in Betrieb gegangen sein. Im Bereich der Kindertagespflege konnten seitdem rund 100 neue Plätze geschaffen werden.

Im Bereich der Kitaversorgung für Dreijährige und Ältere ergibt sich zu Beginn des neuen Kindergartenjahres eine Versorgungszahl von 27.420, was einer Versorgungsquote von 98 % bezogen auf drei volle Jahrgänge (und 91 % bezogen auf 3,25 Jahrgänge) entspricht.

Weiterer Ausbau im Laufe des Kindergartenjahres

Ungeachtet des neuen Kindergartenjahres geht der Ausbau natürlich weiter. Im Laufe des Kitajahres 2013/2014 sollen bis zu 41 neue Einrichtungen an den Start gehen.

Zieht man die unmittelbar zu Beginn des Kitajahres realisierten neuen Kitas ab, werden abhängig von Baufortschritten im Laufe des Jahres nach und nach bis zu 32 weitere neue Kindertagesstätten eröffnen.

Mit diesen Planungen und dem weiteren Ausbau in der Tagespflege könnten im Idealfall im Laufe des Kitajahres 2013/2014 folgende Versorgungsquoten erreicht werden: 41 % bei den unter Dreijährigen Kindern in Kindertagesstätten und Kindertagespflege sowie 61 % bezogen auf die Ein- bis Zweijährigen mit Rechtsanspruch. Bei den Drei- bis Sechsjährigen bezogen auf drei volle Jahrgänge (93 % bezogen auf 3,25 Jahrgänge) würden 101 % erreicht. Das dürfte die Vorwürfe, die Stadt investiere nur noch in U3-Plätze, entkräften.

Im Vergleich zum Kitajahr 2006/2007, als es nur 2.365 Betreuungsplätze im U3-Bereich gab, wird das Angebot in 2013/2014 verfünffacht sein.

Das Vergabeverfahren für Plätze in kommunalen Kitas

Seit dem 15. April 2013 erfolgen schriftliche Zusagen für die Aufnahmen zum Kindergartenjahr (1. August 2013 bis 31. Juli 2014) für die 227 Kindergärten der Stadt Köln.

Zur Verfügung standen 4.695 freie Plätze: 1.475 U3 und 3.220 Ü3. In insgesamt vier Zuweisungswellen erhielten rund 6.000 Kinder ein Platzangebot. Gesamtstädtisch haben 30 Prozent der Eltern die angebotenen Plätze nicht angenommen. Ein Kind, das bereits in einer Kita betreut wird, erhält kein weiteres Angebot.

Die Plätz werden nach dem Anmeldedatum und dann mit folgender Priorität vergeben:

  1. Wunscheinrichtung
  2. Stadtteil
  3. angrenzender      Stadtteil
  4. nächstmöglicher      freier Platz in benachbarten Stadtbezirken
  5. Tagespflege      (nur für U3-Kinder)

U3-Kinder, die einen Platz in der Tagespflege haben, bleiben auf der Warteliste und erhalten ein Angebot, sobald ein Platz zur Verfügung steht, spätestens aber zum 3. Lebensjahr. Gleiches gilt für U3-Kinder bei freien Trägern, in deren Einrichtung nur die Betreuung bis zum 3. Lebensjahr angeboten wird (betrifft etwa 20 Kitas in Köln).

Wenn Eltern einen zumutbaren Platz ablehnen, ist der Rechtsanspruch von Seiten der Stadt zunächst einmal erfüllt und ihr Anspruch auf ein weiteres Platzangebot der Stadt erloschen. Die Eltern können ihr Kind für ihre Wunscheinrichtung neu anmelden und werden mit neuem, jüngerem Datum auf die Warteliste gesetzt.

Bedarf an U3-Plätzen

Die Stadt Köln kann noch keine Zahlen zum Bedarf an U3-Plätzen nennen. Eltern melden ihr Kind bei der Stadt und Einrichtungen freier Träger (etwa kirchlich oder Elterninitiativen) an, um auf Nummer sicher zu gehen. Aber erst wenn ein Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Einrichtung zustande kommt, bekommt das Jugendamt eine definitive Rückmeldung. Das Aufnahmeverfahren ist noch nicht abgeschlossen, weil täglich aus kommunalen Einrichtungen wieder frei gewordene Plätze gemeldet werden, selbst aus kinderreichen Stadtteilen wie Sülz. Das ergibt sich aus dem Nachrücken auf den Wartelisten der Kitas freier Träger und auch durch neu entstehende Einrichtungen und der Besetzung derer Plätze.

Chronologie des U3-Ausbaus und Rechtsanspruchs

Im April 2007 einigten sich Bund und Länder bei einem gemeinsamen „Krippengipfel“ auf einen massiven Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige. Bundesdurchschnittlich, so hieß es damals, solle eine Versorgungsquote von 35 %, in Nordrhein-Westfalen eine durchschnittliche Versorgungsquote von 32 %, erreicht werden. Ende 2008 trat das Kinderförderungsgesetzes (KiföG) in Kraft. Demnach gilt ab dem 1. August 2013 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres (§ 24 SGB VIII).

In Köln beschloss der Rat im Februar 2009 den Ausbau von U3-Betreuungsplätzen mit einer Zielquote von 40 Prozent im Kindergartenjahr 2013/2014, was nach den damaligen Prognosen rund 10.200 Plätzen entsprach. Davon sollten 80 % in Kitas und 20 % in der Kindertagespflege realisiert werden.

Mit dem Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofs zur Finanzierung des Ausbaus U3 im Oktober 2010 wird den Kommunen aufgrund der Konnexitätsverpflichtung des Landes ein deutlicher finanzieller Belastungsausgleich zugesprochen.

Mit Ratsbeschluss vom Dezember 2012 übergibt die Stadt Köln den Aufgabenbereich der Kindertagespflege an Träger der freien Jugendhilfe. Die Vernetzung von Tagespflegepersonen, die Akquise und Eignungseinschätzung von Bewerbern zur Kindertagespflege sowie die Vermittlung von Kindern in Kindertagespflege sollen durch Träger der freien Jugendhilfe erbracht werden.

Ende 2011 verstärkt die Stadt Köln den Ausbau der Kindertagespflege per Ratsbeschluss. Aufgrund steigender Kinderzahlen wird das Ausbauziel auf 11.500 (statt laut Ratsbeschluss aus 2009 nur 10.200) Betreuungsplätze U3 angepasst.

30 % davon sollen nun in Kindertagespflege realisiert werden. Die Kapazitäten der beauftragten Träger werden verstärkt.

Mit Stand 31. Dezember 2012 steigt die Kinderzahl U3 in Köln weiter und liegt zum Jahresende bei rund 29.800 Kindern. Ganz anders als im Landestrend verzeichnet Köln seit 2006 steigende Geburten- und Kinderzahlen. Nach neuesten Prognosen wird dieser erfreuliche Trend weiter anhalten, der die Stadtverwaltung allerdings vor ebenfalls wachsende Herausforderungen stellt. Trotzdem steht Köln bei einem NRW-Vergleich zum Ausbau U3 in den Kommunen im März 2013 gut da. Nach Zahlen des Landes zum Ausbau U3 liegt Köln unter den 54 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW hinter Münster auf Platz zwei.

Nach Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe hatte die Stadt Köln zum Stichtag 15. März 2013 insgesamt 11.933 Betreuungsplätze für unter Dreijährige zur Landesförderung für das Kitajahr 2013/2014 angemeldet.

Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit  / Nicole Trum

Quelle: www.stadt-koeln.de

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