Kinderfreizeitbonus

 

Hier ein Hinweis auf den „Kinderfreizeitbonus“ der ab August an bestimmte Familien direkt ausgezahlt wird, ohne Anrechnung auf Sozialleistungen:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kinderfreizeitbonus-1927190

Beachtet bitte: „Die Zahlung geht an Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind, Anspruch auf Wohngeld oder den Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. 270 Millionen Euro stellt der Bund dafür zur Verfügung. Ausgezahlt werden soll der Freizeitbonus ab August. Die meisten Familien müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Allein Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen sowie Familien mit Sozialhilfe müssen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.“