„Hilfe für Helfer!“ Bürgerstiftung Bonn gründet Hilfsfonds für Flüchtlingshilfe

Bonner Stiftungen, Unternehmen, Wohlfahrtsverbände sowie die IHK Bonn/Rhein-Sieg und die Handwerkskammer zu Köln haben unter dem Dach der Bürgerstiftung Bonn einen Hilfsfonds eingerichtet, mit dem das Engagement der vielen ehrenamtlichen Initiativen in der Flüchtlingshilfe finanziell gefördert werden soll.

„Hilfe für Helfer“ ist zunächst bis Ende 2017 geplant und wird von der Integrationsbeauftragten der Stadt Bonn, Coletta Manemann, unterstützt. Nach einem ersten Spendenaufruf stehen 80.000 Euro zur Verfügung. Der Vorstandsvorsitzende der Bürgerstiftung Bonn, Werner Ballhausen, hofft, dass mindestens 100.000 Euro in dem Spendentopf zusammenkommen.

Hierzu beitragen wird ein Benefizkonzert im Kammermusiksaal Beethoven-Haus Bonn am 15. Dezember (20 Uhr). Der junge jordanische Pianist Karim Said, der als einer der herausragenden Talente der jüngeren Generation gilt, wird im Rahmen eines Klavierabends Werke von William Byrd und Ludwig van Beethoven spielen.

Mit bis zu 1.000 Euro gefördert werden können Projekte, die zur Teilhabe der Flüchtlinge am gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben führen und der Vernetzung und Einbindung von Flüchtlingen in ihrer Nachbarschaft dienen. Gefördert wird auch die Begleitung von Flüchtlingen im Alltag, zum Beispiel bei Behördengängen. Finanziell unterstützt werden kann auch die Qualifizierung von Helfern.

Nur mit dem Elan der vielen Bonner Ehrenamtlichen sei es möglich, den „Flüchtlingen eine sichere Heimat zu bieten und die vielen Probleme menschlich zu lösen“, sagte Ballhausen. Mit dem Fonds sollten die Ehrenamtlichen gestärkt und ihre Arbeit wertgeschätzt werden.

Über die Anträge der Initiativen wird rasch und unbürokratisch durch einen Vergabeausschuss entschieden. Initiativen jeglicher Rechtsform sowie Einzelpersonen können einen Förderantrag stellen. Die Fördermittel können jedoch nur an Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Kirchengemeinden) oder an vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen (z.B. Vereine) ausgezahlt werden. „Bürgerinitiativen oder Einzelpersonen müssen also eine solche steuerlich begünstigte Einrichtung als Kooperationspartner gewinnen“, erläutert Ballhausen.

Quelle: www.integration-in-bonn.de

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