Aus für einen familienpolitischen Fehler

Das Bundesverfassungsgericht hat nach nur zwei Jahren das Betreuungsgeld gekippt. Das ist sehr zu begrüßen, denn die Transferzahlungen haben völlig falsche Anreize gesetzt. Die frei werdenden Mittel könnten nun genutzt werden, um die Kinderbetreuung auszubauen, zum Beispiel mit 24-Stunden-Kitas. Zudem wäre es denkbar, Eltern finanziell stärker dabei zu unterstützen, fürs Alter vorzusorgen.

Experten der unterschiedlichsten Disziplinen waren sich von Anfang an einig: Das Betreuungsgeld war ein Fehler. Denn Geld dafür zu zahlen, dass Kinder keine öffentliche Betreuungseinrichtung besuchen, schadet den Familien in Deutschland weit mehr, als es ihnen nützt. Insbesondere kann es dazu führen, dass gerade Kinder aus einkommensschwachen Haushalten, die besonders von einer frühkindlichen Förderung profitieren, zuhause bleiben. Diese Perspektive haben eine Reihe namhafter Wissenschaftler in einer aktuellen Stellungnahme nochmals klar gemacht. Zu den Unterzeichnern gehört auch IW-Direktor Michael Hüther.

Unglücklicherweise ist mit dem Urteil das Thema Betreuungsgeld aber noch nicht vollständig vom Tisch: Die Länder haben theoretisch die Möglichkeit, das Betreuungsgeld wieder einzuführen. Dies wäre allerdings nicht nur mit Blick auf das eindeutige Expertenvotum alles andere als wünschenswert. Es würde auch bedeuten, dass sich die familienpolitische Förderkulisse in den Bundesländern weiter auseinanderentwickelt. Das kann für junge Familien beim Umzug über eine Ländergrenze zum Problem werden.

Die durch den Wegfall des Betreuungsgelds frei werdenden Mittel sollten stattdessen im Haushalt des Familienministeriums verbleiben. Hier könnten sie für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Betreuungsinfrastruktur verwendet werden. So könnten etwa 24-Stunden-Kitas gefördert werden, in denen Eltern mit atypischen Arbeitszeiten ihre Kinder auch am Abend oder am Wochenende betreuen lassen können. Alternativ könnte das Geld verwendet werden, um Eltern bei der Alterssicherung zu unterstützen. Treten diese erziehungsbedingt am Arbeitsmarkt kürzer, führt das bislang nämlich zum einen zu geringeren Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zum anderen wird auch die private Vorsorge schwieriger.

Quelle: www.iwkoeln.de

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