Zuwanderung von Selbständigen und Freiberuflern

Die Zuwanderung von Selbständigen und Freiberuflern stellt neben den Arbeitsmigranten, den Hochqualifizierten und den Forschern eine weitere Säule der Erwerbsmigration dar. Im Rahmen der vorliegenden Studie wurden erstmals Inhaber eines Aufenthaltstitels nach § 21 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) mit Hilfe einer Befragung näher betrachtet.

Das stellt die sozio-demografischen und -ökonomischen Merkmale der betrachteten Drittstaatsangehörigen sowie deren berufliche Umgebung dar. Selbständige EU-Bürger konnten nicht berücksichtigt werden, da diese aufgrund der Niederlassungsfreiheit keinen entsprechenden Aufenthaltstitel benötigen.

Hauptherkunftsländer von selbständigen Migranten

Die Hauptherkunftsländer von selbständigen Migranten mit einem Aufenthaltstitel nach § 21 AufenthG sind die Vereinigten Staaten von Amerika, die Volksrepublik China und die Russische Föderation.

Die Befragung hat ergeben, dass 24,5 Prozent der Inhaber eines Aufenthaltstitels nach § 21 AufenthG im Wirtschaftszweig „Kunst, Unterhaltung und Erholung“, 21,3 Prozent im Wirtschaftszweig „Handel“ sowie 18 Prozent im Bereich „Erziehung und Unterricht“ tätig sind.

Die Verteilung der Selbständigen auf die Wirtschaftszweige unterscheidet sich allerdings unter den einzelnen Staatsangehörigkeiten teilweise deutlich. So sind US-Amerikaner sehr stark in den Branchen „Erziehung und Unterricht“ vertreten, wohingegen das Haupttätigkeitsfeld chinesischer Selbständiger der Wirtschaftszweig „Handel“ ist.

Selbständige sind überdurchschnittlich gut gebildet

Es hat sich gezeigt, dass die Selbständigen überdurchschnittlich gut gebildet sind. 89,4 Prozent können einen Schulabschluss vorweisen sowie 83,6 Prozent einen Berufsabschluss. Insgesamt besitzen 69,1 Prozent einen Hochschulabschluss und weitere 10,1 Prozent eine berufliche Ausbildung bzw. einen Meistertitel.

http://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2012/20121024-wp48-zuwanderung-selbstaendig-freiberuflich.html