Ausnahmen vom Mindestlohn: 2 Mio. Niedriglohnbeschäftigte würden leer ausgehen

Nach den Plänen der Großen Koalition soll ab 2015 in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn gelten. Aktuell mehren sich allerdings Forderungen von Politikern und Arbeitgeberverbänden nach Ausnahmeregelungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen. Sollten sich diese Forderungen durchsetzen, würde der Mindestlohn zum „Schweizer Käse“, zeigt eine Analyse des WSI. 

Ergebnis: Im Jahr 2012 lag der Stundenlohn von rund 5,25 Millionen Beschäftigten unterhalb von 8,50 Euro. Gälte der Mindestlohn nicht für Minijobber, Rentner, Schüler, Studenten und hinzuverdienende Arbeitslose, gingen 2 Millionen oder 37 % der Geringverdiener leer aus. Ohne Ausnahmen für geringfügig Beschäftigte wäre es immer noch fast ein Viertel.

Damit würde der allgemeine Mindestlohn systematisch unterlaufen und ein neuer, eigener Niedriglohnsektor geschaffen, warnt Dr. Reinhard Bispinck, der Leiter des WSI. Die Ausgrenzung ganzer Arbeitnehmergruppen würde den eigentlichen Zweck der Regelung unterlaufen, nämlich den Schutz aller abhängig Beschäftigten. Laut einer Expertise des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages können Ausnahmeregelungen sogar gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verstoßen.

Die Ausnahmen würden sich der WSI-Studie zufolge stark auf einige wenige Branchen konzentrieren: Knapp 56 % aller Minijobber und 52 % aller erwerbstätigen Rentner, Schüler und Studenten mit Stundenlöhnen unter 8,50 Euro arbeiten entweder im Gastgewerbe, dem Einzelhandel, den unternehmensnahen Dienstleistungen oder den „sonstigen Dienstleistungen“ wie beispielsweise Wäschereien oder das Friseurgewerbe. In diesen vier Branchen sind von denjenigen, die weniger als den Mindestlohn verdienen, zwischen 35 und 40 % geringfügig beschäftigt und zwischen 7 und 25 % Rentner, Schüler oder Studenten.

Die Auswirkungen von gesetzlichen Lohnuntergrenzen seien mittlerweile gut erforscht, so Bispinck. Zahlreiche Studien hätten gezeigt, dass keine negativen Beschäftigungseffekte zu erwarten sind. Dagegen seien die Folgen weitgehender Ausnahmen für den Arbeitsmarkt nicht absehbar. Es bestehe die Gefahr, dass es zu erheblichen Verdrängungs- und Substitutionseffekten kommt, dass Unternehmen also Beschäftigte mit Mindestlohn durch solche ohne Mindestlohn ersetzen.

Weitere Informationen: M. Amlinger, R. Bispinck, Th. Schulten: Niedriglohnsektor: Jeder Dritte ohne Mindestlohn? Ausnahmen vom geplanten Mindestlohn und ihre Konsequenzen (pdf) WSI Report 12, Januar 2014.

Quelle: www.boeckler.de

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