SVR für eine neue Lastenteilung in der EU-Flüchtlingspolitik

Anlässlich des EU-Gipfels (24.10.2013) erklärt die Vorsitzende der Sachverständigenrat der Deutschen Stiftungen für Integration und Migration (SVR) Prof. Dr. Christine Langenfeld:

„Die EU-Mitgliedstaaten müssen eine effektive Seenotrettung von Flüchtlingen sicherstellen und die europäischen humanitären Standards einhalten. Das gilt für die Unterbringung der Flüchtlinge ebenso wie für eine ordnungsgemäße Durchführung der Asylverfahren.

Wir brauchen darüber hinaus eine neue Lastenteilung innerhalb der EU, die die Dublin-Regel flankiert, wonach für die Prüfung des Schutzbegehrens derjenige EU-Staat zuständig ist, über den der Flüchtling in der EU ankommt. Staaten, die besonders viele Flüchtlinge aufnehmen, sollten mehr Unterstützung erhalten. Zwar gibt es bereits einen Europäischen Flüchtlingsfonds, der EU-Länder bei der Aufnahme von Flüchtlingen finanziell unterstützt, aber das reicht nicht aus.

Der SVR schlägt daher ein neues Verfahren für eine Lastenteilung vor, das mehr Transparenz schafft: die EU braucht klare Kriterien, die festlegen, welche Hilfen ein EU-Mitgliedstaat in einer tatsächlichen Überforderungssituation erhält. Dies kann technische oder finanzielle Hilfe sein. Außerdem könnten im Falle hoher Flüchtlingszahlen, die das betreffende Land nicht bewältigen kann, andere EU-Staaten einen Teil der Flüchtlinge übernehmen. Hierfür bedarf es klarer Kriterien, wann eine Situation der Überforderung objektiv eintritt, welche Hilfeleistungen erfolgen und in welcher Weise sich die anderen EU-Staaten an dieser Lastenteilung beteiligen.

Der SVR schlägt hierfür die folgenden Kriterien vor: Größe und Bevölkerungszahl eines EU-Staates sowie seine Wirtschaftskraft und die Arbeitslosenquote. Es ist offensichtlich, dass ein kleines Land wie Malta nur begrenzte Möglichkeiten hat, Flüchtlinge aufzunehmen. Italien hingegen ist ein großes Land mit erheblicher Wirtschaftskraft und erhält bereits finanzielle Hilfen für die Aufnahme von Flüchtlingen. Eine neue Lastenteilung würde hierfür klare Regelungen schaffen.

Darüber hinaus müssen Wege für eine legale Zuwanderung nach Europa ermöglicht werden, damit Menschen die lebensgefährliche Route über das Mittelmeer vermeiden können. Akut gilt dies besonders für syrische Flüchtlinge, die aufgrund des Bürgerkriegs in ihrer Heimat fliehen und außer Landes Schutz suchen. Hier muss sich die EU stärker engagieren als bisher.

Ein migrationspolitisches Instrument, das die EU bereits in Pilotprojekten erprobt hat, sind sogenannte Mobilitätspartnerschaften. Das bedeutet, dass man einer bestimmten Anzahl von Menschen eines Partnerlandes die Möglichkeit gibt, für einen gewissen Zeitraum nach Europa einzuwandern und in bestimmten Berufen zu arbeiten. Dafür kommen beispielsweise Länder wie Tunesien oder Ägypten in Frage.

Die EU-Mitgliedstaaten sollten jetzt einen Fahrplan für einen verbesserten Flüchtlingsschutz beschließen und wirksame Maßnahmen zügig auf den Weg bringen.“

Quelle: www.svr-migration.de

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